Umfangreiches Untreueverfahren auf Antrag von RA Möller eingestellt
Ein von Herrn Rechtsanwalt Olaf Möller vertretender Mandant war jahrelang der gesetzliche Betreuer, insbesondere auch für die Vermögenssorge, seines erwachsenen Sohnes, der bei einem schweren Verkehrsunfall unter anderem ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und eine Mittelgesichtsfraktur erlitten hatte und sich deswegen unter anderem bis heute kaum noch artikulieren kann.
Vom Betreuungsgericht selbst wurde gegen den betreuenden Vater Strafanzeige wegen des Verdachts der Veruntreuung von Geldern des Sohnes, die aus der Unfallversicherung stammten, bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken erstattet. Es ging dabei um einen mittleren fünfstelligen Geldbetrag.
Da der Mandant von Herrn Möller in früherer Zeit schon einmal wegen Untreue zu einer nicht mehr bewährungsfähigen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt worden war, drohte ihm hier im Falle einer Verurteilung erneut eine Gefängnisstrafe.
Nach Durchsicht der Umfangreichen Ermittlungsakte, Rücksprache mit dem Mandanten und der Einreichung weiterer Unterlagen und Belege konnte im Rahmen einer von Herrn Möller abgefassten schriftlichen Einlassung der Verdacht der Untreue allerdings vollständig ausgeräumt werden. Das Verfahren wurde mit Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 01.07.2019 auf Antrag von Herrn Rechtsanwalt Möller eingestellt.