VERTRAGSRECHT

Wir helfen Ihnen bei Ihrer Vertragsgestaltung. Die Vertragsgestaltung erfolgt dabei in den unterschiedlichsten Rechtsgebieten. Neben dem allg. Zivilrecht bzw. Handelsrecht erfolgt regelmäßig auch eine Vertragsgestaltung im Rahmen des Mietrechts. Gerade dieser Bereich ist aufgrund neuer Rechtsprechung des BGH und der Oberlandesgerichten für Vermieter allein schwierig zu überblicken, sodass selbst manche Musterverträge auf diesem Gebiet versagen.

Oftmals erfolgt die Vertragsgestaltung auch im Rahmen kaufmännischer Vorsicht aufgrund von Insolvenzgefahren der anderen Vertragspartei. Gerade wenn Ihr Geschäftspartner sich in einer Krise befindet, sollten Sie Ihre Verträge auf Ihre Insolvenzfestigkeit prüfen lassen. Zwar kann auf diesem Gebiet niemals eine absolute Sicherheit erreicht werden, aber Ihr Risiko deutlich minimiert werden.

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HEIKO VOGT

Rechtsanwalt |
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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