Jugendstrafsache erfolgreich zu Gunsten der Mandantin verteidigt
Einer heranwachsenden Mandantin von Herrn Rechtsanwalt Möller wurde durch Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Saarbrücken vom Frühjahr 2019 der Vorwurf gemacht, unerlaubt Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen betrieben zu haben und dabei waffenähnliche Gegenstände verwendet zu haben, als bei einer Hausdurchsuchung im Herbst 2018 in ihrer Wohnung zahlreiche verschiedene Drogen und verschiedene gefährliche Werkzeuge, insbesondere ein Schlagstock, ein Einhandmesser und ein Pfefferspray sichergestellt wurden.
Die Verhandlung vor dem Landgericht Saarbrücken bei der Jugendkammer fand zunächst im Herbst 2019 statt. Diese musste allerdings ausgesetzt werden, um weiteren Beweisen auf Antrag von Herrn Rechtsanwalt Möller nachzugehen.
Nunmehr fand erneut am 13.01.2020 die Hauptverhandlung vor der Jugendkammer des Landgerichts Saarbrückens statt. Nachdem ein Rechtsgespräch durchgeführt wurde, einigten sich die Verfahrensbeteiligten auf eine vergleichsweise milde Jugendstrafe, während in der Hauptverhandlung im Herbst 2019 noch eine Jugendstrafe in Höhe von bis zu 2,5 Jahren im Raum stand.
Im Ergebnis wurde die Mandantin von Herrn Rechtsanwalt Olaf Möller zu einer Jugendstrafe von 15 Monaten ohne Bewährung verurteilt, wobei die Jugendkammer von einem minder schweren Fall gemäß § 30a Abs. 3 BtMG ausging. Wichtig war auch, dass in dem Urteil festgestellt wurde, dass die Mandantin von Herrn Möller die Tat aufgrund einer akuten Betäubungsmittelabhängigkeit begangen hatte, so dass sie aus der Haft heraus eine stationäre Drogentherapie angehen kann und somit eine Therapie statt Strafe erfolgen kann und wenn sie diese positiv durchläuft, der Rest der Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Die Mandantin war mit dem Urteil zufrieden und hat kein Rechtsmittel dagegen eingelegt.
Urteil des LG Saarbrücken vom 13.01.2020