Vorwurf des versuchten Mordes fallengelassen

Vorwurf des versuchten Mordes fallengelassen

Bereits im Herbst 2019 fand vor dem Landgericht Saarbrücken – Schwurgericht – der erste Durchgang der Hauptverhandlung einer Strafsache statt. Dem Mandanten von Herrn Rechtsanwalt Möller, der sich zunächst in der Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Saarbrücken befand, wurde vorgeworfen, innerhalb von drei Wochen im Januar und Februar 2018 in Völklingen zum einen seine Tochter und zum anderen seine Ehefrau mehrfach körperlich angegangen zu sein, insbesondere durch Würgen an den Hals, weshalb der schwerste Vorwurf von Seiten der Staatsanwaltschaft Saarbrücken sogar als versuchter Totschlag angeklagt wurde.

Während der mehrtätigen Hauptverhandlung kristallisierte sich immer mehr heraus, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt unter einer psychiatrischen Erkrankung litt und möglicherweise vermindert schuldfähig war, weswegen Herr Möller die Aussetzung des Verfahrens beantragte, zumal die Schwurgerichtskammer auch noch einen rechtlichen Hinweis in der Gestalt gab, dass möglicherweise auch eine Verurteilung der Angeklagten wegen versuchten Mordes in Betracht komme.

Sodann wurde die Hauptverhandlung ausgesetzt, der Angeklagte aus der Justizvollzugsanstalt Saarbrücken durch einen Unterbringungsbefehl gemäß § 126a StPO in die forensische Klinik nach Merzig verlegt beziehungsweise dort untergebracht und die Hauptverhandlung wurde im Dezember 2019 neu durchgeführt.

Nach mehreren Tagen der Hauptverhandlung wurde sodann am 14.01.2020 das Urteil verkündet. Herr Rechtsanwalt Möller kam zuvor in seinem Schlussplädoyer zum Ergebnis, dass weder die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen eines versuchten Mordes vorlägen noch die eines versuchten Totschlags, sondern der Mandant insbesondere wegen mehrfacher gefährlicher Körperverletzung zu verurteilen sei. Demgegenüber war die Vertreterin der Nebenklage der Auffassung, dass eine Verurteilung wegen versuchten Mordes erfolgen müsse.

Im Ergebnis folgte das Landgericht Saarbrücken den Argumenten sowohl der Staatsanwaltschaft Saarbrücken als auch der Verteidigers Rechtsanwalt Olaf Möller und verurteilte den Mandanten von Herrn Möller wegen mehrfacher gefährlicher Körperverletzung und anderen Delikten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten sowie zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.

Da sich der Mandant zum einen krankheitseinsichtig zeigte und zum anderen mit der Höhe der Strafe nicht unzufrieden war, hat er auf Rechtsmittel verzichtet, so dass das Urteil mittlerweile rechtskräftig ist.

Urteil des LG Saarbrücken vom 14.01.2020