Mordvorwurf fallen gelassen

Mordvorwurf fallen gelassen

 

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken warf einem Mandanten von Herrn Rechtsanwalt Möller, der sich seit Mitte Mai 2019 in Untersuchungshaft in der JVA in Saarbrücken befand, vor, im Frühjahr 2019 eine versuchte schwere Brandstiftung in Tateinheit mit versuchtem Mord in Tateinheit mit versuchter Brandstiftung mit Todesfolge, beides in 7 Fällen, begangen zu haben, als er nachts aus Frust über seine Wohnsituation seine Wohnung in Brand steckte und dabei 7 Personen, die in dem Hausanwesen in anderen Wohnungen schliefen, gefährdete.

In der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Saarbrücken – Schwurgericht –, die ab dem 05.11.2019 lief, zeigte sich der Mandant von Herrn Rechtsanwalt Olaf Möller geständig und einsichtig. Zudem war er zum ersten Mal überhaupt strafrechtlich in Erscheinung getreten und in Untersuchungshaft. Die Frage war, ob in Anbetracht des in der Hauptverhandlung herausgekommenen Sachverhaltes eine Verurteilung wegen versuchten Mordes in 7 Fällen und der versuchten Brandstiftung mit Todesfolge in 7 Fällen rechtlich möglich war.

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken vertrat diese Auffassung und beantragte in ihrem Schlussplädoyer eine Verurteilung des Mandanten von Herrn Rechtsanwalt Olaf Möller wegen versuchter schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit versuchten Mordes in 7 Fällen in Tateinheit mit versuchter schwerer Brandstiftung mit Todesfolge in 7 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren.

Demgegenüber war Herr Rechtsanwalt Olaf Möller der Auffassung, dass insbesondere der Vorwurf des versuchten Mordes in 7 Fällen und der versuchten schweren Brandstiftung mit Todesfolge in 7 Fällen rechtlich nicht zu halten sei, weil diesbezüglich ein Rücktritt des Mandanten vorliege und demgemäß „nur“ eine milde Strafe in Betracht komme, die noch zur Bewährung ausgesetzt werden könne.
Letztendlich verurteilte das Landgericht Saarbrücken den Angeklagten wegen versuchter schwerer Brandstiftung am 3. Verhandlungstag zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und ließ den Vorwurf des versuchten Mordes und der versuchten schweren Brandstiftung mit Todesfolge fallen und folgte damit der Auffassung von Herrn Möller, dass diesbezüglich ein Rücktritt vorliege.

Sowohl die Staatsanwaltschaft Saarbrücken als auch der Mandant von Herrn Rechtsanwalt Olaf Möller akzeptierte das Urteil und der Mandant war sehr froh und glücklich, dass er nicht wegen versuchten Mordes verurteilt wurde. Das Urteil ist somit rechtskräftig geworden.

Urteil des LG Saarbrücken vom 18.11.2019