Was lange währt, wird endlich gut

Was lange währt, wird endlich gut

 

In einer Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Koblenz vom 09.11.2017 wird dem von Herrn Rechtsanwalt Möller betreuten Mandanten, vorgeworfen, im Juli 2017 eine versuchte Erpressung begangen zu haben, indem damals der Mandant einen Kollegen aufforderte, im Geld zu zahlen, andernfalls er ihm etwas antun werde.

Kurz vor dem hiesigen Tatzeitpunkt war der Mandant von Herrn Rechtsanwalt Möller wegen Körperverletzung in drei Fällen zur einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung verurteilt worden. Das Urteil wurde allerdings erst kurze Zeit nach der hiesigen Tat rechtkräftig. Bereits kurze Zeit nach der Rechtskraft des Urteils, wurde die Bewährung widerrufen, da im Bewährungsbeschluss ihm die Auflage gemacht wurde, 500 Arbeitsstunden zu absolvieren, was dieser nicht tat.

Herr Rechtsanwalt Möller lernte den Mandanten dann in der JVA in Wittlich kennen, als dieser die widerrufene einjährige Freiheitsstrafe dort bis zur Endstrafe verbüßte. Herr Rechtsanwalt Möller vertrat dann den Mandanten in der hiesigen Erpressungssache und es kam am 28.06.2018 zur Hauptverhandlung beim Schöffengericht beim Amtsgericht Montabaur. Zu diesem Zeitpunkt saß der Mandant noch in der vorgenannten Sache in Strafhaft. Der Mandant räumte den Tatvorwurf im vollen Umfang ein und erhielt eine Freiheitsstrafe von neun Monaten ohne Bewährung.

Hiergegen legte Herr Rechtsanwalt Möller Berufung ein, so dass am 07.08.2019 vor dem Landgericht Koblenz – 13. kleine Strafkammer – eine erneute Hauptverhandlung stattfand. Hier ging es vor allem darum, ob der Mandant nunmehr eine Bewährungsstrafe erhalten wird. Er war seit September 2018 aus der Strafhaft entlassen worden und hatte sich bis dahin nichts Neues zuschulden kommen lassen. Dennoch war das Landgericht Koblenz der Auffassung, dass die neumonatige Freiheitsstrafe erneut nicht zur Bewährung ausgesetzt werden könne, da eine günstige Prognose nicht gestellt werden könne.

Hiergegen legte Herr Rechtsanwalt Möller das letzte mögliche Rechtsmittel ein, die Revision. Er begründete sodann in einem Schriftsatz seine Revision dahingehend, dass das Landgericht Koblenz in seinem Urteil einen Fehler begangen habe. Das Landgericht Koblenz hatte in seinen schriftlichen Urteilsgründen ausgeführt, dass der Mandant ein Bewährungsversager sei, weil er die Tat in laufender Bewährung begangen habe. Dies war aber nicht der Fall, so dass das Oberlandesgericht Koblenz mit Beschluss vom 04.11.2019 der Revision von Herrn Rechtsanwalt Möller insoweit stattgab.

Demgemäß musste über die Frage der Bewährung erneut entschieden werden und am 12.05.2020 fand sodann erneut eine Berufungshauptverhandlung vor dem Landgericht Koblenz statt.

Mittlerweile konnte der Mandant einen guten Kontakt zu seiner Tochter und ehemaligen Lebensgefährtin nachweisen, er hatte einen festen Wohnsitz und eine neue Arbeitsstelle. Außerdem hatte er eine Therapie absolviert. Mit diesen Argumenten gelang es schließlich Herrn Rechtsanwalt Möller, die Berufungskammer davon zu überzeugen, die neunmonatige Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen.

Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig (Urteil des Landgerichts Koblenz vom 12.05.2020).