Jugendstrafe auf Bewährung ausgesetzt
Einem heranwachsenden Mandanten (zum Tatzeitpunkt 20 Jahre alt) von Herrn Rechtsanwalt Möller wurde vorgeworfen, insgesamt viermal schwarz gefahren zu sein und aus einem Kaufhaus in Saarlouis Parfüm entwendet zu haben. Er wurde vor dem Amtsgericht Saarbrücken – Jugendschöffengericht – angeklagt.
Problematisch war, dass der Mandant von Herrn Rechtsanwalt Möller erst zuvor eine 15-monatige Jugendstrafe in der JVA in Ottweiler bis zum Herbst 2018 abgesessen hatte und wenige Monate später erneut diese fünf Straftaten begangen hatte.
Dennoch gelang es Herrn Rechtsanwalt Möller in der Hauptverhandlung im Mai 2020 einen erneuten Gefängnisaufenthalt für den Mandanten von Herrn Rechtsanwalt Möller zu verhindern. Während die Staatsanwaltschaft eine 6-monatige Jugendstrafe ohne Bewährung forderte, urteilte das Amtsgericht Saarbrücken eine Jugendstrafe von 6 Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, an mit verschiedenen Auflagen beziehungsweise Weisungen.
Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig (Urteil des Amtsgerichts Saarbrücken vom 08.05.2020).