Milde Strafe herausgeholt
Einem Mandanten von Herrn Rechtsanwalt Möller wurde durch Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Saarbrücken vom 19.12.2019 vorgeworfen, im Spätsommer 2019 zwei Überfälle auf ein Schreibwarengeschäft sowie ein Spielcasino in Saarbrücken mit einer ungeladenen Co2 Pistole begangen zu haben, wobei er bei der zweiten Tat auf frischer Tat verhaftet wurde. Es saß seit dieser Zeit in Untersuchungshaft in der JVA in Saarbrücken.
Der Mandant von Herrn Rechtsanwalt Möller entschied sich dazu, bei der Polizei Angaben zum Tatgeschehen zu machen und die beiden Taten einzuräumen sowie einen potenziellen Mittäter zu benennen. In sieben Hauptverhandlungstagen vor dem Landgericht Saarbrücken wurde dann die Sache verhandelt und Herr Rechtsanwalt Möller konnte mit dem Kollegen, der eines der Opfer des Überfalles vertrat, einen Täter-Opfer-Ausgleich durchführen und der Mandant von Herrn Rechtsanwalt Möller bezahlte auch die entsprechend vereinbarte Schmerzensgeldsumme bereits während der laufenden Gerichtsverhandlung.
Schließlich wurde der einschlägig vorbestrafte Mandant von Herrn Rechtsanwalt Möller zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Dies ist in Anbetracht der Tatsache, dass der Mandant mehrfach und auch einschlägig vorbestraft war, ein Urteil gewesen, mit dem der Mandant sehr zufrieden war, weswegen er kein Rechtmittel dagegen einlegte und weswegen das Urteil rechtskräftig wurde.
Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 08.05.2020.