Erfolgreiche Verteidigung eines wegen Mordes in der JVA Saarbrücken einsitzenden Gefangenen

Erfolgreiche Verteidigung eines wegen Mordes in der JVA Saarbrücken einsitzenden Gefangenen

 

Herr Rechtsanwalt Olaf Möller vertrat seit dem Jahre 2012 einen Mandanten, welcher durch das Landgericht Saarbrücken – Schwurgericht – im November 1997 wegen Mordes, Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung und gefährlicher Körperverletzung sowie wegen Störung der Totenruhe zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt wurde. Außerdem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt, so dass es dem Mandanten von Herrn Möller verwehrt war, vorzeitig nach 15 Jahren aus der Haft entlassen zu werden. Vor der Mandatierung durch Herrn Möller erließ die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Saarbrücken im Juli 2011 noch einen Beschluss, wonach die Aussetzung des Restes der Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe abgelehnt wurde und zudem festgestellt wurde, dass die besondere Schwere der Schuld es gebiete, dass die lebenslange Freiheitsstrafe über die Mindestverbüßungszeit hinaus für mindestens weitere 4 Jahre vollstreckt wird.

Ab der Mandatierung von Herrn Möller wurde verstärkt die Konzentration auf eine weitere therapeutische Aufarbeitung der Tat gelegt und es wurden auch durch gutes Vollzugsverhalten bedingte weitere Lockerungsschritte gegenüber der JVA Saarbrücken durchgesetzt.

Im Laufe der Zeit konnte somit der Mandant von den weiteren Therapiegesprächen ersichtlich profitieren und sich in weitergehenden Lockerungen erproben, bis hin zu Langzeitausgängen.

Nun, nachdem Herr Möller die Entlassung des Mandanten unter vorheriger Einholung eines sogenannten Legalprognosegutachtens beantragt hatte, wurde der Mandant am 26.06.2020 von der Strafvollstreckungskammer mündlich angehört und mit Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Saarbrücken vom 29.06.2020 wurde die Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe für die Dauer von 5 Jahren zur Bewährung ausgesetzt mit verschiedenen Bewährungsauflagen und Weisungen. Damit schloss sich das Landgericht der Auffassung der Sachverständigen an. Der Beschluss ist rechtskräftig, so dass sich der Mandant seit dem 17.07.2020 in Freiheit befindet.

Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 29.06.2020.