Gutes Ergebnis erzielt

Gutes Ergebnis erzielt

 

Einem jugendlichen Mandanten von Herrn Rechtsanwalt Olaf Möller wurde mit Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Ulm vom 17.07.2019 vorgeworfen, im April 2019 im Stadtgebiet von Schelcklingen mit Betäubungsmitteln Handel getrieben zu haben. In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Ehingen – Jugendrichter – am 21.01.2020 belasteten drei Zeugen den Mandanten von Herrn Möller massiv. Der Mandant bestritt allerdings, mit Drogen überhaupt irgendwas zu tun zu haben. In der Hauptverhandlung stellte Herr Rechtsanwalt Möller einen Beweisantrag dahingehend, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt des angeblichen Drogengeschäftes ein Praktikum als Fliesenleger absolvierte und daher überhaupt nicht am Tatort gewesen sein konnte, da er zu diesem Zeitpunkt in dem Fliesenlegerbetrieb gearbeitet hatte, weswegen der Chef der Firma geladen werden sollte. Diesem Beweisantrag wurde stattgegeben, so dass die Hauptverhandlung ausgesetzt wurde.

In der erneut anberaumten Hauptverhandlung am 29.09.2020 wurde dann der Inhaber des Fliesenlegerbetriebes als Zeuge vernommen, und er bestätigte, dass der Mandant von Herrn Möller zum Zeitpunkt des angeblichen Drogengeschäftes bei ihm im Betrieb gearbeitet hatte. Auf Antrag von Herrn Möller wurde der Angeklagte sodann freigesprochen.

Wegen einer mittlerweile weiteren Anklage, in der es um den Vorwurf der Körperverletzung ging, die am gleichen Tag bei Gericht mitverhandelt wurde, erfolgte eine Verurteilung zur Teilnahme an verschiedenen Beratungsgesprächen und zur Zahlung von insgesamt 400,00 € Schmerzensgeld.

Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.
Urteil des Amtsgerichts Ehingen vom 29.09.2020.