Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem Landgericht Arnsberg gewonnen! 

Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem Landgericht Arnsberg gewonnen!

Vor dem Landgericht Arnsberg war ein Strafvollzugsverfahren gemäß § 109 StVollzG anhängig. Die JVA Werl, in der sich der Mandant von Herrn Möller in der Sicherungsverwahrung befand, verlegte ihn gegen seinen Willen im November 2022 nach Freiburg mit der Begründung, dass der Mandant beabsichtigte, seinen Vertrauensbeamten mit von ihm selbst gebauten Waffen anzugreifen und schwer zu verletzen. Dies hatte ein anderer Mitverwahrter gegenüber der JVA behauptet. Gegen diese Verlegungsentscheidung wurde dann ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt und er Mandant bestritt die Vorwürfe vehement. Das Landgericht Arnsberg ordnete in der JVA in Werl eine mündliche Verhandlung an, die insgesamt über 3 Stunden dauerte. Hier wurde im Beisein von Herrn Möller und seines Mandanten die in der Zelle sichergestellten Gegenstände in Augenschein genommen und der Mandanten von Herrn Möller ausführlich vernommen. Dieser erklärte dem Gericht die Hintergründe und im Ergebnis konnte herausgearbeitet werden, dass der Mitverwahrte ein eigenes Interesse daran hatte, sein Mandant in ein schlechtes Licht zu rücken beziehungsweise aus Rache gegenüber seinem Mandanten die entsprechenden Behauptungen nur erfunden zu haben.

Mit Beschluss des Landgericht Arnsberg wurde dem Mandanten von Herrn Möller rechtgegeben und die Sicherheitsverlegung nach Freiburg für rechtswidrig erklärt. Mittlerweile ist der Mandant wieder in die JVA in Werl zurückverlegt und sämtliche gegen ihn zunächst verhängten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben worden.

Beschluss des Landgerichts Arnsberg vom 29.11.2022.