Aus Mord wird Todschlag!
Herr Rechtsanwalt Möller vertrat einen Mandanten, welcher sich in U-Haft in der JVA in Saarbrücken befand.
Ihm wurde mit Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Saarbrücken vom 29.01.2022 vorgeworfen, mit einem Messer auf einen Bekannten 18-mal auf offener Straße eingestochen zu haben, wodurch das Opfer dann zu Tode gekommen ist. Dieser Vorwurf wurde von Seiten der Staatsanwaltschaft als heimtückischer Mord gewertet und auch so angeklagt.
Bereits im Ermittlungsverfahren vertrat Herr Möller den Mandanten und besprach die Akten- und Sachlage ausführlich nach erfolgter Akteneinsicht.
In diesem Fall war das Problem, dass Zeugen der Tat allesamt Freunde des Opfers waren und ein Tatgeschehen schilderten, dass mit den Schilderungen des Mandanten von Herrn Möller nicht miteinander in Einklang zu bringen waren. Denn der Mandant teilte mit, dass er selbst zunächst von dem Opfer angegriffen worden sei mit einem Schraubendreher und einem Messer und er dann im Rahmen eines Kampfes das Messer an sich nehmen konnte und dann im Affekt und während des Kampfes zugestochen habe. Sollte das Gericht dieser Version glauben, wäre ein Mord mit dem Mordmerkmal Heimtücke ausgeschlossen gewesen, weil das Opfer durch die eigene Handlung weder arg- noch wehrlos gewesen ist.
Allerdings schilderten die Zeugen, welche allesamt im Lager des Opfers standen, der Polizei ein anderes Geschehen. Herr Möller entschied sich dann dazu gemeinsam mit dem Mandanten, dass dieser bereits im polizeilichen Ermittlungsverfahren eine Aussage machen sollte. Der Mandant wurde dann im Rahmen einer polizeilichen Videovernehmung ausführlich vernommen und schilderte seine Version der Tat. Anhand der Tatortfotos die von der Polizei gemacht wurden, konnten dann im Rahmen eine Vergrößerung der digitalisierten Fotos bei der polizeilichen Vernehmung des Mandanten von Herrn Möller festgestellt werden, dass tatsächlich ein Schraubendreher am Tatort lag, der allerdings von der Polizei nicht sichergestellt wurde. Der Mandant gab in der Vernehmung an, dass er genau mit diesem Schraubendreher von dem Opfer nagegriffen worden sei.
Die Hauptverhandlung fand dann vor dem Landgericht Saarbrücken im Frühjahr 2022 statt und diese ergab dann schließlich, dass das, was der Angeklagte schon in der polizeilichen Vernehmung angab, sich auch dort bestätigte. Selbst die Ehefrau des Opfers gab in Ihrer Vernehmung an, dass der Ehemann vor der Tat informiert gewesen sei, dass es wohl streit zwischen den Beteiligten gab und er auch mit einem körperlichen Angriff auf sich rechnete. Demgemäß war klar, dass der Vorwurf des Heimtückemordes nicht mehr zu halten war, zumal aus den Fotos des Tatortes ersichtlich war, dass dort ein Schraubendreher lag. In den Schlussplädoyers rückte dann die Staatsanwaltschaft Saarbrücken von dem Vorwurf des Mordes ab und beantragte eine Verurteilung wegen Todschlages. Herr Möller legte in seinem Schlussplädoyer nochmals ausführlich dar, warum ein Heimtückemord hier auf gar keinen Fall in Betracht kommt und beantragte ebenfalls eine Verurteilung wegen Todschlages.
Am Ende wurde der Mandant dann wegen Todschlages zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von 9 Jahren verurteilt. Der Mandant war mit diesem Urteil sehr zufrieden.
In diesem Fall wurde wieder einmal klar, dass es sehr wichtig sein kann, bereits im Ermittlungsverfahren den Mandanten dazu zu veranlassen im Beisein seines Verteidigers Angaben zu machen, um seiner Schilderung eine Glaubhaftigkeit zu verleihen die dann auch vor dem Landgericht standhielt.
Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 20.07.2022.