Erfolgreiche sofortige Beschwerde
Herr Rechtsanwalt Olaf Möller vertritt seit Jahren einen in der Sicherungsverwahrung befindlichen Mandanten, der sich mittlerweile mehr als 10 Jahre in der Sicherungsverwahrung befindet und derzeit eine Sozialtherapie in Ludwigshafen durchläuft.
Im Rahmen der von der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Frankenthal erfolgten Anhörung im Frühjahr 2023 wurde die aktuelle Situation des Mandanten durchgesprochen und die Strafvollstreckungskammer ordnete mit Beschluss vom 11.05.2023 an, dass die weitere Unterbringung in der Sicherungsverwahrung erfolgen müsse und die Sicherungsverwahrung nicht zur Bewährung ausgesetzt werden könne.
Hiergegen legte Herr Rechtsanwalt Olaf Möller am 01.06.2023 mit einer entsprechenden Begründung das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde ein. Er war der Auffassung, dass bei Sicherungsverwahrten, welche sich länger als 10 Jahre in der Sicherungsverwahrung sich befinden, bei jeder erneuten Anhörung zuvor ein forensisch-psychiatrisches Sachverständigengutachten einzuholen ist.
Nunmehr hat das pfälzische Oberlandesgericht in Zweibrücken mit Beschluss vom 22.06.2023 entschieden, dass das Rechtsmittel des Herrn Rechtsanwalt Olaf Möller Erfolg hat, da die Strafvollstreckungskammer entgegen der Gesetzeslage kein Sachverständigengutachten eingeholt und damit gegen das Gebot der bestmöglichen Sachaufklärung verstoßen hat.
Somit muss jetzt das Landgericht Frankenthal erneut entscheiden und zunächst ein Sachverständigengutachten einholen.
Beschluss des pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken vom 20.06.2023.