Erfolg mit Bewährung

Erfolg mit Bewährung

Herr Rechtsanwalt Olaf Möller vertritt in Strafhaft eine Mandantin, welche noch mehrere offene Strafverfahren hatte, unter anderem gab es ein Strafverfahren wegen Sachbeschädigung und zudem gab es eine Anklageschrift wegen Diebstahls und eine weitere Anklageschrift wegen gewerbsmäßigen Betruges in 14 Fällen und gewerbsmäßiger Untreue in 16 Fällen, wobei ein Gesamtschaden in Höhe von ca. 4.000,00 € entstand.
Die Mandantin von Herrn Rechtsanwalt Olaf Möller befand sich in der JVA in Zweibrücken in Strafhaft, weil sie wegen Vermögensdelikten (Betrug, Diebstahl und Untreue) rechtskräftig zu Strafhaft verurteilt wurde.
Herr Rechtsanwalt Olaf Möller gelang es zunächst, das bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken anhängige Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung eingestellt zu bekommen und als Nächstes wurde auf seinen Antrag hin das Verfahren wegen Diebstahls zu dem Verfahren wegen Betruges und Untreue hinzuverbinden zu lassen, womit die Sache in der Hauptverhandlung am 18.02.2025 gemeinsam vor dem Amtsgericht Neunkirchen – Schöffengericht – verhandelt wurde.
In dieser Angelegenheit war auch ein Untersuchungshaftbefehl erlassen worden. Überhaft war notiert. Das heißt, die Mandantin befand sich im Strafvollzug wegen der vorherigen zu vollstreckenden Freiheitsstrafe, der Haftbefehl in dieser Angelegenheit jedoch stand „hinten dran“ und war in der Welt. Somit war die Mandantin weiterhin in der Strafhaft, obwohl gegen sie ein Haftbefehl erlassen wurde. Hierzu ist anzumerken, dass Strafhäftlinge weniger Beschränkungen haben als eine in Untersuchungshaft befindliche Person.
In der Vorbereitung zur Hauptverhandlung hatte Herr Rechtsanwalt Olaf Möller seiner Mandantin geraten, zu versuchen, mit den Geschädigten eine Schadenswiedergutmachung (im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs) anzustreben und in der Hauptverhandlung geständig zu sein. Demnach wurden die Geschädigten von Herrn Rechtsanwalt Olaf Möller angeschrieben und die Schadenswiedergutmachung durch Zahlungen in Aussicht gestellt, die schließlich auch bis zur Hauptverhandlung erfolgten.
Im Gerichtstermin war die Mandantin von Herrn Rechtsanwalt Olaf Möller vollumfänglich, wie besprochen, geständig. Sie zeigte sich von der Inhaftierung auch massiv beeindruckt und bereute ihre Taten.
In Anbetracht dieser Umstände und der erfolgten Schadenswiedergutmachung beantragte Herr Rechtsanwalt Olaf Möller eine Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von 1 Jahr und 8 Monaten (ausgesetzt zur Bewährung). Nach längerer Beratung folgte das Amtsgericht Neunkirchen diesem Antrag vollumfänglich.
Dies war bemerkenswert, da sich die Mandantin ja noch in der Strafhaft befand und in diesen Fällen in der Regel keine günstige Legalprognose des Gerichts gestellt wird, eine Bewährung demnach regelmäßig nicht in Betracht kommt.
Am Ende der Hauptverhandlung verzichteten alle Verfahrensbeteiligten auf die Einlegung eines Rechtsmittels, weshalb das Urteil damit rechtskräftig wurde.
Urteil des Amtsgerichts Neunkirchen -Schöffengericht- vom 18.02.2025.