Maßregelvollzug erfolgreich durchlaufen und nunmehr in die Freiheit entlassen

Maßregelvollzug erfolgreich durchlaufen und nunmehr in die Freiheit entlassen

Rechtsanwalt Olaf Möller betreute in der Klinik in Klingenmünster eine Patientin, welche vom Landgericht Kaiserlautern am 29.04.2021 unter anderem wegen schwerer Brandstiftung zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB verurteilt wurde, weil sie zum Tatzeitpunkt aufgrund einer psychiatrischen Erkrankung schuldunfähig war.

Von Anfang an in der Betreuung in der Maßregel war die Patientin von Herrn Rechtsanwalt Olaf Möller krankheitseinsichtig, nahm regelmäßig die verordneten Medikamente ein und absolvierte zahlreiche verschiedene Therapien, ohne dass es zu irgendwelchen Beanstandungen kam.

Dies hatte sodann zur Folge, dass die Patientin Schritt für Schritt stufenweise gelockert werden konnte, bis hin zum Dauerprobewohnen in einer Einrichtung in Kaiserslautern. Auch dieses Probewohnen durchlief die Mandantin erfolgreich, sodass sie bei der Anhörung vor der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts in Landau am 04.03.2025 in diese Einrichtung entlassen werden konnte. Die Maßregel wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Die Mandantin von Herrn Rechtsanwalt Olaf Möller war damit sehr zufrieden, weil ihre Unterbringung im Maßregelvollzug „nur“ ca. 4 Jahre dauerte.

Der Beschluss des Landgerichts Landau ist rechtskräftig.

Beschluss des Landgerichts Landau vom 04.03.2025.