Aus der Untersuchungshaft entlassen
Ein Mandant von Herrn Rechtsanwalt Olaf Möller befand sich seit dem 09.11.2019 in Untersuchungshaft in der JVA Saarbrücken wegen des Verdachtes des versuchten privaten Wohnungseinbruchsdiebstahls, begangen zusammen mit einem Mittäter.
Zudem wurde ihm später in einer weiteren Anklage ein Einbruchsdiebstahl vorgeworfen.
Herr Rechtsanwalt Olaf Möller vertrat den Mandanten sodann in der Hauptverhandlung Ende Juni 2020 vor dem Amtsgericht Saarbrücken – Schöffengericht –. Hierbei regte Herr Möller unmittelbar nach Beginn der Hauptverhandlung ein Rechtsgespräch an. Hierbei kündigte er ein umfassendes Geständnis des Mandanten an und im Rahmen des Rechtsgespräches wurde eine Einigung dahingehend erzielt, dass der Mandant von Herrn Möller eine Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten bis zu 1 Jahr und 9 Monaten erhalten werde. Diese Gesamtfreiheitsstrafe könnte auch zur Bewährung ausgesetzt werden, aufgrund der Tatsache, dass er zum ersten Mal sich in Untersuchungshaft befunden hat. Da sich schließlich alle Verfahrensbeteiligten hierauf verständigen konnten, wurde die Verhandlung zügig zu Ende gebracht und am Ende erhielt der Mandant von Herrn Möller eine Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 7 Monaten ausgesetzt zur Bewährung. Der Haftbefehl gegen den Mandanten wurde noch während des Gerichtstermins aufgehoben, so dass er noch am gleichen Tage aus der Untersuchungshaft entlassen werden konnte, worüber sich seine im Sitzungssaal befindlichen zahlreichen Angehörigen sehr mit ihm freuen konnten.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Urteil des Amtsgerichts Saarbrücken vom 25.06.2020.