Ausgesprochen anspruchsvolles Schwurgerichtsverfahren wegen des Vorwurfs des mehrfachen versuchten Mordes durch einen Intensivkrankenpfleger
Vor dem Landgericht Saarbrücken – Schwurgerichtskammer – wurde ab dem 18.06.2021 ein in der Öffentlichkeit sehr bekanntes Strafverfahren verhandelt.
Herr Rechtsanwalt Möller vertrat zusammen mit der Kollegin Marion Faust aus Höhr-Grenzhausen (Koblenz) einen Mandanten, der zuvor als Gesundheits- und Krankenpfleger in den Krankenhäusern in Völklingen und Homburg beruflich tätig war.
Ihm wurde durch zwei Anklageschriften der Staatsanwaltschaft Saarbrücken vorgeworfen, in insgesamt 6 Fällen jeweils einen versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung begangen zu haben, indem er Patienten, die sich auf der Intensivstation befanden, Medikamente verabreichte, die zu einer deutlichen Verschlechterung deren Gesundheitszustandes geeignet und in der Lage waren.
Die Verteidigung von Herrn Rechtsanwalt Möller und der Kollegin Faust sah sich einer Armada von 7 Sachverständigen gegenüber, die insbesondere die hier aufgeworfenen medizinischen Fragen beantworten sollten. Hinzu kam, dass von Seiten der Staatsanwaltschaft auch die Anordnung der Sicherungsverwahrung beantragt wurde, sodass auch eine psychiatrische Sachverständige zugegen war. Herr Möller und Frau Faust ließen ich selbst von zwei Ärzten entsprechend medizinisch beraten, um eine optimale Verteidigung des Mandanten zu gewährleisten. Das Verfahren war insgesamt sehr umfangreich und aufwändig und es gab 25 Hauptverhandlungstermine.
Der Verteidigung gelang es, zumindest zwei Sachverständige aus dem Prozess entfernen zu lassen.
Zum einen wurde der kardiologische Sachverständige wegen Besorgnis der Befangenheit von dem Mandanten abgelehnt. Diesem Befangenheitsantrag gab die Kammer statt, sodass der Sachverständige an der weiteren Verhandlung nicht mehr teilnehmen durfte.
Zum anderen wurde ein rechtsmedizinischer Sachverständiger insoweit aus dem Verfahren genommen, als die Kammer nach heftigen Angriffen von Seiten der Verteidigung zusagte, dessen Angaben im Urteil nicht zu verwerten. Seine Angaben waren schlichtweg mehrfach falsch und daher vollkommen unbrauchbar.
In dem Schlussplädoyer beantragte die Staatsanwaltschaft gegen den Mandanten eine lebenslange Gesamtfreiheitsstrafe sowie die anschließende Unterbringung in der Sicherungsverwahrung, weil sie die Tatvorwürfe im Ergebnis als erwiesen ansah.
Herr Rechtsanwalt Möller plädierte in diesem Verfahren ca. 2 Stunden lang und versuchte jeden einzelnen Fall der 6 angeklagten Fälle genau anhand der durchgeführten Beweisaufnahme zu erläutern und darzustellen, warum aus seiner Sicht in keiner der 6 Fällen eine Verurteilung in Betracht kam, da zumindest gewisse Zweifel vorhanden waren an der Schuld des Mandanten.
Im nächsten Termin wurde dann das Urteil verkündet und der Angeklagte wurde zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Die Anordnung der Sicherungsverwahrung wurde aber abgelehnt.
Zunächst hatte Herr Möller gemeinsam mit der Kollegin Faust gegen das Urteil Revision eingelegt. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft, welche ebenfalls Revision eingelegt hatte und eine Zustimmung zur Rücknahme Ihrer Revision andeutete, wenn auch der Angeklagte seine Revision zurücknimmt, hat dann der Mandant seine Revision zurückgenommen. Die Staatsanwaltschaft hielt Wort und hat ihre Revision ebenfalls zurückgenommen.
Das Urteil ist dementsprechend rechtskräftig.
Der Mandant befinden sich in Strafhaft wegen des Urteils und Herr Möller vertritt ihn weiterhin. Mittlerweile wurde der Mandant nach Freiburg verlegt, um dort seine schulische und berufliche Fortbildung voranzutreiben.
Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 14.07.2022.