Einen Freispruch erstritten

Einen Freispruch erstritten

 

Mit Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Saarbrücken vom 06.02.2020 wurde einem Mandanten von Herrn Rechtsanwalt Olaf Möller, der zum Tatzeitpunkt 17 Jahre alt war, vorgeworfen, im Sommer 2019 in Luxemburg mit anderen unbekannten Tätern zusammen einen Raubüberfall unter Vorhalt eines Messers, nachts auf offener Straße begangen zu haben und anschließend das Opfer auch noch geschlagen zu haben. Im Erwachsenenstrafrecht hätte ihm eine Freiheitsstrafe von mindestens 5 Jahren gedroht. Die Staatsanwaltschaft hatte die Anklageschrift zum Jugendschöffengericht Saarbrücken erhoben.

Die Polizei in Luxemburg hatte in dieser Sache die Ermittlungen aufgenommen und später die Angelegenheit nach Saarbrücken abgegeben, weil der Mandant von Herrn Möller im Saarland lebt. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hatte sodann die Sache übernommen und angeklagt.

In dieser Sache fanden insgesamt 3 Gerichtstermine statt. Wichtige Zeugen waren bei den ersten beiden Hauptverhandlungsterminen nicht zugegen, so dass immer wieder die Sache vertagt werden musste. Ende Mai 2021 wurde dann die Sache endlich beim Amtsgericht Saarbrücken – Jugendschöffengericht – zu Ende verhandelt. Herr Rechtsanwalt Möller gab für seinen Mandanten eine Einlassung ab und teilte sinngemäß mit, dass der Mandant mit der Straftat überhaupt nichts zu tun gehabt habe, sondern nur in der Nähe gewesen sei, ohne sich allerdings an dem Raubüberfall von Personen, die er auch nicht kannte, beteiligt zu haben.

In der Folgezeit wurden sodann mehrere Polizeibeamte aus Luxemburg und auch das Opfer vernommen. Das Opfer verwickelte sich in zahlreiche Widersprüche und auch das Wiedererkennen des Mandanten als (angeblich) Tatbeteiligter des Raubüberfalls war mehr als zweifelhaft.

Im Ergebnis konnte das Gericht keine Feststellungen dahingehend treffen, dass der Mandant von Herrn Olaf Möller tatsächlich an der Tat beteiligt gewesen sein soll, so dass auf Antrag von Herrn Möller der Mandant freigesprochen wurde.

Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.

 

(Urteil des Amtsgerichts Saarbrücken vom 28.05.2021)