Entscheidung veröffentlicht
Herr Rechtsanwalt Olaf Möller vertrat einen Mandanten, dem im Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken vorgeworfen wurde, eine versuchte räuberische Erpressung begangen zu haben. Bereits sehr frühzeitig zeigte Herr Rechtsanwalt Olaf Möller bei der Staatsanwaltschaft die Verteidigung an und beantragte, ihn zum Pflichtverteidiger beizuordnen. Die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen für eine Pflichtverteidigerbeiordnung lagen vor. In der Folgezeit passierte allerdings nichts. Insbesondere legte die Staatsanwaltschaft die Akte nicht dem Ermittlungsrichter vor, damit dieser hätte über den Beiordnungsantrag entscheiden können, sodass vorerst keine Pflichtverteidigerbeiordnung erfolgen konnte.
Nachdem die Ermittlungen nun schon Monate andauerten, wurde schließlich das Verfahren auf Antrag von Herrn Rechtsanwalt Olaf Möller hin eingestellt. Nunmehr erinnerte Herr Rechtsanwalt Olaf Möller abermals an seine Pflichtverteidigerbeiordnung. Das Amtsgericht Saarbrücken lehnte eine nachträgliche Beiordnung, nachdem das Ermittlungsverfahren gegen den Mandanten eingestellt wurde, ab. Gegen diese Entscheidung des Amtsgerichts Saarbrücken legte Herr Rechtsanwalt Olaf Möller das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde ein und gewann damit vor dem Landgericht Saarbrücken. Das Landgericht Saarbrücken entschied mit Beschluss vom 14.04.2023, dass Herr Rechtsanwalt Olaf Möller für das (bereits eingestellte Verfahren) beigeordnet werden muss und legte dies näher da. Da der Beschluss von erheblicher Wichtigkeit auch für die Zukunft ist, hat Herr Rechtsanwalt Olaf Möller die Entscheidung in einer Fachzeitschrift für Strafrecht (Strafverteidigerforum) veröffentlichen lassen.
StraFo 2023, 231 f.
Beschluss des Landgerichts Saarbrücken von 14.04.2023.