Entweder Diebstahl oder Hehlerei = Freispruch
Vor dem Amtsgericht in Trier wurde im August 2022 ein Verfahren verhandelt, bei dem Mandanten von Herrn Rechtsanwalt Möller vorgeworfen wurde, entweder einen E-Scooter gestohlen zu haben (Vorwurf des Diebstahls) oder aber den gestohlenen E-Scooter später dann, allerdings in Kenntnis über den vorangegangenen Diebstahl, gekauft zu haben (Vorwurf der Hehlerei).
Bereits im Vorfeld der Hauptverhandlung hatte Herr Möller mit seinem Mandanten die Aktenlage intensiv besprochen und an das Gericht Anträge gestellt, zur Hauptverhandlung weitere Zeugen zu laden. Diesem Antrag kam das Gericht nach.
In der Hauptverhandlung wurden sodann auch die von Herrn Möller benannten Zeugen vernommen und es stellte sich am Ende der Beweisaufnahme heraus, dass weder der Vorwurf des Diebstahls noch der Vorwurf der Hehlerei nachgewiesen werden konnten. Demgemäß beantragten sowohl die Staatsanwaltschaft wie auch Herr Möller einen Freispruch. Das Gericht sprach den Mandanten dann von allen Vorwürfen frei. Das Urteil ist rechtskräftig.
Urteil des Amtsgerichts Trier vom 09.08.2022.