Erfolgreich verteidigt

Erfolgreich verteidigt

Seit dem Sommer 2019 war ein Mandant von Herrn Rechtsanwalt Olaf Möller in der Justizvollzugsanstalt Saarbrücken in der Untersuchungshaft inhaftiert. Ihm wurde der Vorwurf gemacht, er habe zusammen mit seiner Lebensgefährtin in der Wohnung seiner Mutter in Wallerfangen größere Mengen an Betäubungsmitteln zum Weiterverkauf besessen zu haben. Diese Betäubungsmittel wurden im Rahmen einer Hausdurchsuchung sichergestellt. Insgesamt handelte es sich um Drogen von über 6 Kilogramm, insbesondere Amphetamin, Haschisch und auch Ecstasy-Tabletten.

Am 10.01.2020 fand vor der 4. großen Strafkammer des Landgerichts Saarbrücken die Hauptverhandlung in hiesiger Sache statt. Der Mandant von Herrn Rechtsanwalt Möller, welcher einschlägig schon mehrfach vorbestraft war und deswegen auch schon in Strafhaft in der Justizvollzugsanstalt in Saarbrücken saß, war vollumfänglich geständig gewesen und entschied sich nun dazu, erstmals eine Drogentherapie anzugehen. Dementsprechend war auf Antrag von Herrn Möller auch ein psychiatrisches Sachverständigengutachten eingeholt worden, das zu dem Ergebnis kam, dass bei dem Mandanten eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt zwecks Bekämpfung der Drogensucht notwendig ist. Der Mandant von Herrn Rechtsanwalt Olaf Möller erhielt schließlich eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren und drei Monaten sowie die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB. Da der Mandant mit diesem Urteil zufrieden war, wurde auf ein Rechtsmittel von Seiten der Verteidigung verzichtet und das Urteil wurde somit rechtskräftig.

Der Mandant kann nunmehr zeitnah von der Justizvollzugsanstalt Saarbrücken in die forensische Klinik nach Merzig verlegt werden, um seine Drogenabhängigkeit aufzuarbeiten und die Therapie starten zu können. Sollte er diese erfolgreich absolvieren, könnte die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt werden.

Urteil des LG Saarbrücken vom 10.01.2020