Erfolgreiche Verteidigung in der Strafvollstreckung!

Erfolgreiche Verteidigung in der Strafvollstreckung!

Herr Rechtsanwalt Möller vertrat einen Mandanten, der im Jahre 2019 durch das Landgericht Saarbrücken zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten auf Bewährung verurteilt wurde. Weil der Mandant erneut straffällig wurde in der Bewährungszeit, wurde diese rechtskräftig widerrufen.

Mit der Ladung zum Strafantritt in die JVA Saarbrücken (geschlossener Vollzug) kam der Mandant nunmehr zu Herrn Rechtsanwalt Möller mit der Bitte um Hilfe.

Da der Mandant eine eigene kleine Baufirma hatte, mit einer Freundin zusammenlebte und mit ihr ein Kind hat, beantragte Herr Rechtsanwalt Möller zunächst bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken einen Strafaufschub sowie die Ladung in den offenen Vollzug, damit der Mandant weiter arbeiten gehen konnte, auch währen der Haftzeit. Beidem gab die Staatsanwaltschaft statt, so dass der Mandant erst später nach Abarbeitung einiger Kundenaufträge in den offenen Vollzug nach Ottweiler und kurze Zeit später nach Saarlouis kam.

Da er sich in Haft gut führte und weiter arbeiten ging, beantragte Herr Rechtsanwalt Möller dann auch die Entlassung des Mandanten bei Hälfte der zu verbüßenden Strafe und war auch beim Anhörtermin vor dem Landgericht Saarbrücken im Mai 2025 anwesend.

Das Landgericht Saarbrücken folgte der Argumentation von Herrn Rechtsanwalt Möller und entließ den Mandanten aus der Strafhaft und setzte nach Verbüßung der Hälfte der Strafe den Rest zur Bewährung aus. Dies ist bemerkenswert, da das Gesetz für diese sog. Halbstrafenentlassung sehr hohe Voraussetzungen vorsieht.

Der Mandant ist somit wieder auf freiem Fuß und die drohende Ausweisung und Abschiebung in sein Heimatland konnte ebenfalls verhindert werden.

Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 19.05.2025.