Erfolgreiche Verteidigung in einer großen Drogensache
Herr Rechtsanwalt Möller vertrat zusammen mit dem Kollegen Michael Rehberger aus Saarbrücken einen Mandanten, welcher sich in Untersuchungshaft in der JVA in Saarbrücken wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz befand. Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Saarbrücken vom 08.11.2022 wurde ihm vorgeworfen, als Person über 21 Jahren Personen unter 18 Jahren dazu bestimmt zu haben, mit Betäubungsmitteln unerlaubt Handel zu treiben und zusätzlich in 20 Fällen unerlaubt mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel getrieben zu haben.
Am ersten Verhandlungstag vor dem Landgericht Saarbrücken – große Strafkammer – wurde von beiden Verteidigern ein Rechtsgespräch angeregt. Es wurden Argumente ausgetauscht und vorgetragen, warum in dem Fall des § 30a BtMG ein aus der Sicht der Verteidigung minderschwerer Fall vorliegt und zudem aus Sicht der Verteidigung bezüglich der sonst angeklagten 20 Fälle eine Tateinheit anzunehmen ist, weil immer wieder aus dem Bunker, den der Mandant vorgehalten hatte, Abflüsse von Drogen zu verzeichnen waren, aber auch Zuflüsse von neuen Drogen.
Dieser Argumentation folgten am Ende sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Landgericht, so dass eine verfahrensverkürzende Verständigung zustande kam. Am Ende wurde der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von 4 Jahren und 2 Monaten verurteilt mit der Möglichkeit, eine Drogentherapie gemäß § 64 StGB zu absolvieren (Therapie statt Strafe).
Mit diesem Urteil war der Mandant, welcher einschlägig massiv vorbestraft war, sehr zufrieden. Das Urteil ist rechtskräftig.