Erfolgreiche Verteidigung in einer schwierigen Verkehrssache
Rechtsanwalt Olaf Möller vertrat einen Mandanten, der sich in zweifacher laufender Bewährung befand, insbesondere in einer Sache wegen eines Verkehrsdeliktes. Dieser Mandant war bei dem Amtsgericht Saarlouis angeklagt wegen zweier Fälle des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, einmal im November 2018 und sodann erneut im Juli 2019.
In der Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht Saarlouis im Dezember 2019 war der Mandant glaubhaft geständig und Herr Rechtsanwalt Möller konnte erneut eine Bewährungsstrafe erreichen, insbesondere mit dem Hinweis, dass der Mandant regelmäßigen Kontakt zu seinem Bewährungshelfer halte, zudem er seit längerem eine Arbeitsstelle habe und nunmehr dadurch auch finanziell besser dastünde, weswegen er auch jetzt den Führerschein machen könne.
Das Gericht folgte dieser Argumentation und gab dem Mandanten eine letztmalige Chance mit einer Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, und einem Fahrverbot von 3 Monaten. Zudem muss der Mandant eine Geldauflage an die Staatskasse zahlen. Dieses Ergebnis war umso erfreulicher, als der Mandant sich in laufender einschlägiger Bewährung befand und damit mit diesem Ergebnis nicht unbedingt zu rechnen gewesen war.
Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.
Urteil des AG Saarlouis vom 17.12.2019