Erfolgreiche Verteidigung in einer ThuG-Sache

Erfolgreiche Verteidigung in einer ThuG-Sache

Herr Rechtsanwalt Olaf Möller vertrat über Jahre hinweg einen in der Sicherungsverwahrung befindlichen Mandanten in der Justizvollzugsanstalt in Diez. Dieser wurde durch einen Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz im Frühjahr 2019 aus der Sicherungsverwahrung entlassen und die Sicherungsverwahrung wurde für erledigt erklärt.

Die JVA Diez hatte allerdings sodann noch einen Antrag nach dem Therapieunterbringungsgesetz (ThUG) gestellt in der Erwartung, dass der Mandant wieder weggesperrt werden würde.

Dieses Verfahren wurde nunmehr vor der 12. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz verhandelt.

Das Landgericht holte zwei unabhängig voneinander erstellte psychiatrische Sachverständigengutachten ein. Herr Rechtsanwalt Olaf Möller riet seinem Mandanten, mit diesen Sachverständigen nicht persönlich zu sprechen, so dass die beiden Gutachten nach Aktenlage erstellt wurden.

Beide Sachverständiger kamen zu dem Ergebnis, dass bei dem Mandanten keine psychische Störung im Sinne des Therapieunterbringungsgesetzes (ThUG) aktuell vorliege und somit auch eine Gefährlichkeit im Sinne des Gesetzes nicht nachweisbar sei. Demgemäß wies das Landgericht Koblenz mit Beschluss vom 09.12.2019 den Antrag der JVA Diez vom 20.08.2018 auf Unterbringung des Mandanten in einer geschlossenen Einrichtung zurück. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Beschluss des LG Koblenz vom 09.12.2019