Erfolgreiche Verteidigung vor dem Amtsgericht Mönchengladbach

Erfolgreiche Verteidigung vor dem Amtsgericht Mönchengladbach

Rechtsanwalt Olaf Möller begleitet seit Januar 2020 einen 23-jährigen Mandanten, der in Strafhaft in der JVA in Diez ist. Er befindet sich dort seit Juni 2019 wegen einer Jugendstrafe von insgesamt 2 Jahren und 10 Monaten, unter anderem wegen Körperverletzung.

Seitdem Herr Möller sein Mandant in der Strafhaft betreut, macht der Mandant eine Sozialtherapie in einer entsprechenden Abteilung der Justizvollzugsanstalt Diez und verhält sich dort hausordnungsgemäß, ausgesprochen ruhig und beanstandungsfrei. Zum Zeitpunkt des Beginns der Haftbetreuung hatte der Mandant noch zwei offene Ermittlungsverfahren, eines wegen Betruges in mehreren Fällen und eines wegen gefährlicher Körperverletzung.

Das Ermittlungsverfahren wegen Betruges hatte Herr Möller im Laufe des Jahres 2020 und auf seinen Antrag hin gegenüber der Staatsanwaltschaft eingestellt bekommen, so dass es nicht mehr zu einer Verurteilung kam.

Bezüglich des offenen Ermittlungsverfahrens wegen gefährlicher Körperverletzung wurde von Seiten der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach am 09.07.2020 Anklage zum Amtsgericht erhoben. Dem Mandanten von Herrn Möller wurde darin vorgeworfen, er habe auf dem Alten Markt in Mönchengladbach zusammen mit einem weiteren Angeklagten einen Passanten grundlos zusammengeschlagen und zusammengetreten.

In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Mönchengladbach am 25.11.2020 räumte der Mandant die Tat im vollen Umfang ein, entschuldigte sich aufrichtig bei dem als Nebenkläger auftretenden Opfer und bot dem Opfer ein Schmerzensgeld in angemessenen Umfang an. Das Opfer selbst wurde bei dem Vorfall massiv verletzt und erlitt unter anderem auch eine Fraktur. Das Opfer nahm die Entschuldigung an und mit dessen Rechtsanwalt wurde sodann eine Schadenswiedergutmachung in monatlichen Raten vereinbart.

Während die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach in ihrem Schlussplädoyer für den Mandanten von Herrn Möller eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr ohne Bewährung forderte, plädierte Herr Möller vehement für eine kurze Freiheitsstrafe mit Bewährung und führte in seinem Schlussplädoyer zahlreiche strafmildernde Gründe auf und auch Argumente, die dafür sprachen, seinem Mandanten eine Bewährungschance zu geben.
Nach längerer Beratung verkündete das Amtsgericht Mönchengladbach das Urteil dahingehend, dass der Mandant von Herrn Rechtsanwalt Möller zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten, zur Bewährung ausgesetzt, verurteilt wurde. Zudem wurden dem Mandanten auch zahlreiche Auflagen und Weisungen auferlegt.

Der Mandant von Herrn Rechtsanwalt Möller war selbstverständlich mit diesem Urteil mehr als zufrieden und kann nun auch in der JVA in Diez seiner Sozialtherapie weiterhin nachkommen und muss nicht befürchten, dass er noch eine weitere Strafe in Haft absitzen muss. Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach hat gegen dieses Urteil kein Rechtsmittel eingelegt, so dass dieses mittlerweile rechtskräftig ist.

Urteil des Amtsgerichts Mönchengladbach vom 25.11.2020.