Erfolgreicher Kampf gegen ein Fahrverbot
Ein Mandant von Herrn Rechtsanwalt Olaf Möller wurde vorgeworfen, im Mai 2019 auf der Stadtautobahn von Saarbrücken nach Völklingen kommend mit einer Verkehrsteilnehmerin einen Verbalen Disput an einer Baustelle gehabt zu haben. Dabei kam es dann zu wechselseitigen Beleidigungen. Schließlich kam es an einer Ausfahrt so weit, dass der Mandant aus seinem PKW ausstieg, die andere Fahrzeugführerin zur Rede stellen wollte und dabei aus Wut und Verärgerung gegen die Tür des Autos der anderen Verkehrsteilnehmerin trat. Dabei entstand ein Sachschaden von ca. 1.000,00 €. Der Mandant von Herrn Rechtsanwalt Olaf Möller wurde daher im schriftlichen Verfahren (sogenannter Strafbefehl) wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Außerdem wurde ein Fahrverbot von 2 Monaten verhängt.
Nachdem der Mandant die Tat eingeräumt hatte und es nur noch darum ging, möglicherweise das Fahrverbot zu reduzieren beziehungsweise ganz zu Fall zu bekommen, wurde gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt und der Einspruch auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt. In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Völklingen im Februar 2020 gelang es schließlich Herrn Rechtsanwalt Möller zunächst, das Fahrverbot von 2 Monaten auf 1 Monat zu reduzieren.
Hiergegen legte Herr Rechtsanwalt Möller form- und fristgerecht das Rechtsmittel der Berufung ein. Im August 2020 fand sodann vor dem Landgericht Saarbrücken die Berufungshauptverhandlung statt, in der es dann nur noch darum ging, ob das Fahrverbot von einem Monat aufrecht erhalten bleiben soll oder nicht. Während die Staatsanwaltschaft vehement dafür eintrat, dass das Fahrverbot von einem Monat aufrecht erhalten bleiben sollte, engagierte sich Herr Möller dafür, dass das Fahrverbot komplett wegfallen solle. Er argumentierte dahingehend, dass der Vorfall mittlerweile fast 1,5 Jahre zurück liege und der Mandant weder davor noch nach dem Vorfall strafrechtlich oder verkehrsrechtlich in Erscheinung getreten sei und zudem als Selbstständiger, auch in Anbetracht der derzeitigen Coronapandemie, sich finanziell auch keinen Fahrer oder ein Taxi während eines einmonatigen Fahrverbots leisten könne, da er ständig zu seinen Kunden fahren müsse, auch am Wochenende und zu Nachtzeiten.
Dieser Argumentation von Herrn Rechtsanwalt Olaf Möller folgte schließlich das Landgericht Saarbrücken und brachte in seinem Urteil das Fahrverbot gegen den Mandanten gänzlich zu Fall.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 18.08.2020