Erfreuliches Ergebnis erzielt
Herr Rechtsanwalt Olaf Möller vertrat vor dem Landgericht in Trier einen Mandanten, welchem Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen wurde. Insgesamt angeklagt waren 6 Angeklagte, die 2019 in unterschiedlichen Konstellationen Drogengeschäfte abwickelten. Insgesamt waren 12 Anklagepunkte von der Staatsanwaltschaft in Trier angeklagt worden und mehrere der Angeklagten saßen auch in Untersuchungshaft, so auch der angeklagte Mandant von Herrn Rechtsanwalt Möller. Er war allerdings „nur“ in einem Fall der Beihilfe angeklagt, wobei es hier um 50 kg Amphetamin ging, die durch einen V-Mann der Polizei bestellt worden waren.
In vier Hauptverhandlungsterminen wurde die Sache verhandelt und schließlich wurde durch ein Rechtsgespräch eine Einigung bezüglich aller 6 Angeklagten erzielt. Am Ende gab es Gesamtfreiheitsstrafen von 7 Jahren und 6 Monaten bis knapp über einem 1 Jahr für die 6 Angeklagten.
Herr Möller schaffte es, für seinen erheblich vorbestraften Mandanten eine Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten ohne Bewährung zu erreichen, allerdings mit der Möglichkeit, die Strafe gemäß § 35 BtMG durch die Durchführung einer stationären Drogentherapie zurückstellen zu lassen.
Außerdem gelang es Herrn Rechtsanwalt Möller, den Haftbefehl in der Hauptverhandlung am 11.02.2020 aufgehoben zu bekommen, so dass der Mandant aus der Untersuchungshaft am gleichen Tag entlassen wurde.
Da Herr Möller fristwahrend gegen dieses Urteil das Rechtsmittel der Revision eingelegt hat, muss der Mandant derzeit nicht in Haft, sondern kann sich in Freiheit um eine stationäre Drogentherapiemöglichkeit bemühen und im Falle der vollständigen Absolvierung dieser Therapie kann dann Herr Rechtsanwalt Möller erreichen, dass die jetzt verhängte Strafe sodann zur Bewährung ausgesetzt wird und der Mandant überhaupt nicht mehr zurück ins Gefängnis muss.
Urteil des Landgerichts Trier vom 11.02.2020