Erster Freispruch im neuen Jahr 2025
Herr Rechtsanwalt Möller verteidigte vor dem Amtsgericht Saarbrücken – Jugendschöffengericht – einen zum Tatzeitpunkt 18-jährigen Mandanten, dem von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken in der Anklageschrift vom 29.05.2024 zwei Sexualstraftaten vorgeworfen wurden, und zwar einen sexuellen Missbrauch von Kindern, Tatzeit Oktober 2022, und eine Vergewaltigung, Tatzeit Januar 2023.
An zwei Hauptverhandlungstagen vor Weihnachten und am 06.01.2025 wurden die Tatvorwürfe ausführlich vor Gericht verhandelt.
Der Mandant von Herrn Rechtsanwalt Möller bestritt beide Vorwürfe entschieden und das Gericht befragte alle Zeugen ausführlich und kritisch. Auch Herr Rechtsanwalt Möller stellte zahlreiche kritische Fragen, um Widersprüche in den Aussagen der Belastungszeugen aufzudecken.
Dies war in diesem Fall besonders wichtig, weil alleine schon die Entstehung der beiden Aussagen der vermeintlichen Opferzeuginnen äußerst merkwürdig war. Denn die beiden Zeuginnen, die sich bestens kannten, gingen innerhalb eines Tages nacheinander zur Polizei, um Anzeige gegen den Mandanten von Herrn Rechtsanwalt Möller zu erstatten, und dies erst, nachdem der Mandant von Herrn Möller zuvor Strafanzeige wegen Verleumdung gegen eine der beiden Zeuginnen erstattet hatte.
In der Hauptverhandlung vor Gericht stellte sich heraus, dass es bei beiden Zeuginnen zahlreiche Widersprüche in den Aussagen gab, die nicht aufzulösen waren und den Verdacht nahelegten, dass die Vorwürfe nicht stimmten.
Letztendlich beantragten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Herr Rechtsanwalt Möller vollumfänglich Freispruch.
Dem folgte das Amtsgericht und legte in seiner Urteilsbegründung ausführlich und überzeugend dar, wieso es den beiden Zeuginnen keinen Glauben schenkte.
Der Mandant von Herrn Rechtsanwalt Möller war sehr zufrieden, zumal ihm eine Verurteilung wegen Sexualstraftaten durchaus ins Gefängnis hätte bringen können und einen langjährigen Eintrag im Bundeszentralregister, was in Anbetracht seines guten beruflichen Werdegangs ein großes Problem für die Zukunft hätte darstellen können.
Da sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Nebenklagevertreterin gegen das freisprechende Urteil kein Rechtsmittel einlegten, ist das Urteil mittlerweile rechtskräftig.
Urteil des Amtsgerichts Saarbrücken vom 06.01.2025