Das Familienrecht wird durch Herrn Rechtsanwalt Fischer betreut, der bereits seit 2006 Fachanwalt für Familienrecht ist. Herr Rechtsanwalt Fischer berät und vertritt Sie in:
- Ehesachen (Scheidung, Eheverträge)
- Unterhaltssachen (Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Unterhalt des nichtehelichen Elternteils, Elternunterhalt)
- Regelung der Vermögensverhältnisse bei Trennung und Scheidung
- Elterliche Sorge
- Umgang mit Kindern
- Rechtsverhältnisse zwischen nichtehelichen Partnern nebst Auseinandersetzung von gemeinsamem Vermögen
außergerichtlich (auch gegenüber dem Jugendamt) und vor Gericht.