Freispruch in einem medienwirksamen Vergewaltigungsprozess

Freispruch in einem medienwirksamen Vergewaltigungsprozess

Herr Rechtswalt Möller verteidigte vor dem Landgericht Koblenz zusammen mit der Kollegin Marion Faust aus Koblenz einen Mandanten, der sich seit Ende Januar 2025 in Untersuchungshaft in der JVA Koblenz befand.

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hatte ihn mit Anklageschrift vom 30.04.2025 der besonders schweren Vergewaltigung in sieben Fällen an seiner Ehefrau angeklagt. Außerdem stand zusätzlich die Anordnung der Sicherungsverwahrung gemäß § 66 StGB im Raum.

Für die Hauptverhandlung waren zahlreiche Gerichtstermine im Juli und August 2025 vorgesehen.

Im ersten Hauptverhandlungstermin bestritt der Mandant sämtliche gegen ihn erhobenen Vorwürfe in einer durch die beiden Verteidiger mit ihm erarbeiteten schriftlichen Erklärung. Später stellte sich der Mandant auch noch den Fragen des Gerichts, der Staatsanwaltschaft und der Sachverständigen. Außerdem legte er entlastende Umstände vor.

Sämtliche Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Koblenz in der Anklageschrift basierten zum einen auf den Aussagen der Ehefrau, die sich nach einem Streit mit dem Mandanten Ende Januar 2025 von ihm getrennt hatte und zur Polizei ging, und zum anderen auf Videos, die sich auf dem Handy des Mandanten befanden. Diese Videos hatte er von den sexuellen Kontakten mit der Ehefrau in deren Einvernehmen aufgenommen und diese zeigten zum Teil sehr harte Sexualpraktiken mit Rollenspielen und auch die Einnahme von Alkohol und Drogen.

Diese wichtigen Videos wurden vom Landgericht Koblenz eingehend und ausführlich in der Hauptverhandlung in Augenschein genommen. Dabei stellte sich heraus, dass die sexuellen Praktiken – entgegen den Angaben der Ehefrau – nicht ohne deren Willen erfolgten.

Am zweiten Verhandlungstermin beantragten die beiden Verteidiger bezüglich der Ehefrau eine psychiatrische und aussagepsychologische Begutachtung in Auftrag zu geben. Das Landgericht Koblenz deutete an, diesem Antrag nachkommen zu wollen.

Außerdem hob das Landgericht Koblenz durch Beschluss vom 18.07.2025 während der laufenden Hauptverhandlung den Haftbefehl gegen den Mandanten auf.

Daraufhin knickte die bis dahin noch nicht vom Gericht vernommene Ehefrau ein und gab über ihre Rechtsanwältin bekannt, nicht mehr zur Sache vernommen werden zu wollen und keine Angaben zur Sache mehr machen zu wollen, sondern von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht als Ehefrau gemäß § 52 StPO Gebrauch machen zu wollen.

Da somit der Staatsanwaltschaft Koblenz kein Beweismittel mehr gegen den Angeklagten zur Verfügung stand, wurde bereits am dritten Verhandlungstag am 22.07.2025 plädiert und ein Urteil gesprochen.

Das Gericht folgte der Verteidigung und sprach den Angeklagten von allen Vorwürfen frei und sprach dem Angeklagten die Möglichkeit der Haftentschädigung zu.

Seit dem Tag der Urteilsverkündung ist der Mandant somit rehabilitiert.

Urteil des LG Koblenz vom 22.07.2025.