Große Wirtschaftsstrafsache wurde nach 8 Verhandlungstagen eingestellt

Große Wirtschaftsstrafsache wurde nach 8 Verhandlungstagen eingestellt

 

Herr Rechtsanwalt Olaf Möller vertrat zunächst eine Mandantin, die wegen Betruges bereits zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden war. Diese Strafe hatte die Mandantin dann auch bis zum 2/3-Zeitpunkt im Oktober 2018 in der Justizvollzugsanstalt in Wöllstein verbüßt. Herr Möller betreute die Mandantin in der Haft und erreichte die vorzeitige Entlassung der Mandanten. Parallel lief gegen die Mandantin allerdings ein weiteres Betrugsverfahren bei der Staatsanwaltschaft in Köln seit dem Jahre 2013. Auch in diesem Verfahren vertrat Herr Rechtsanwalt Möller seine Mandantin.

Im Rahmen der sehr umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln, die auch die Vernehmung zahlreicher ausländische Zeugen umfasste, teilte der damals zuständige Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Köln Herrn Möller mit, dass im Falle einer Verurteilung dessen Mandantin unter Einbeziehung des Urteils des Landgerichts Mainz durchaus mit einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Jahren zu rechnen hatte. Am 25.04.2019, also zu einem Zeitpunkt, als die Mandantin von Herrn Möller sich bereits wieder auf freiem Fuß befand, erhob dann die Staatsanwaltschaft Köln Anklage gegen die Mandantin sowie 4 weitere Mitangeklagte mit dem Vorwurf des schweren Betruges in Form der bandenmäßigen Begehungsweise in insgesamt 20 Fällen. Die Staatsanwaltschaft forderte darin auch die Einziehung des Wertes von Taterträgen gegenüber der Mandantin in Höhe von mehr als 2,5 Millionen Euro. Die 112. Strafkammer des Landgerichts Köln ließ sich mit der Eröffnung des Verfahrens aufgrund des Umfangs der Sache sehr viel Zeit. Die Hauptverhandlung begann schließlich im September 2020 und war zunächst für 8 Hauptverhandlungstage angesetzt. Im Rahmen der Hauptverhandlung ließ sich die Mandantin von Herrn Rechtsanwalt Olaf Möller sehr umfangreich ein und legte zahlreiche Beweismittel vor. Außerdem wurden mehrere Zeugen vernommen. Das Verfahren gegen zwei der 5 Angeklagten wurde schließlich abgetrennt. Im Laufe der sehr schwierigen Beweisaufnahme stellte sich heraus, dass noch zahlreiche Ermittlungen hätten getätigt werden müssen und auch weitere Zeugen aus dem Ausland hätten vernommen werden müssen. Die zunächst für eine Verurteilung sprechende Aktenlage wurde im Laufe der Hauptverhandlung und insbesondere auch durch die Einlassung der Mandantin von Herrn Rechtsanwalt Möller und die Vorlage von zahlreichen Unterlagen deutlich abgeschwächt.

Am 8. Hauptverhandlungstag stellte die Staatsanwaltschaft Köln auf Vorschlag von Herrn Rechtsanwalt Olaf Möller den Antrag, das Verfahren gegen die Mandantin von Herrn Möller gemäß § 154 Abs. 2 StPO einzustellen im Hinblick auf die damalige Verurteilung vor dem Landgericht Mainz. Diesem Antrag kam die 112. große Strafkammer des Landgerichts Köln nach, so dass das Verfahren gegen die Mandantin von Herrn Möller schließlich (ohne Verurteilung und ohne Zahlung von des Wertes des von Taterträgen) eingestellt wurde.

Die Mandantin von Herrn Möller hat sich sehr über dieses Ergebnis gefreut.
Beschluss des Landgerichts Köln vom 11.12.2020