Harter Kampf bis zum erfreulichen Ende

Harter Kampf bis zum erfreulichen Ende

Herr Rechtsanwalt Möller vertrat einen Mandanten, der am 24.12.2023 in Untersuchungshaft in die JVA Saarbrücken gehen musste, weil ihm zwei Fälle des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen wurden. Da der Mandant zudem sich zudem in zweifach laufender Bewährung befand und wusste, dass ein Haftbefehl gegen ihn erlassen wurde, war er zuvor untergetaucht.

In der Folgezeit versuchte seine Familie aufgrund der Drogenproblematik des Mandanten ihm eine Drogentherapie zu organisieren, was sich sehr schwierig gestaltete. In der JVA Saarbrücken ist die Drogenberatung hoffnungslos überlastet und wird überhaupt erst dann im Hinblick auf eine Therapie tätig, wenn sich der Betroffene in Strafhaft befindet.

Zwar versuchte Herr Rechtsanwalt Möller in einer mündlichen Haftprüfung den Mandanten aus der Untersuchungshaft zu bekommen, weil die Familie ihm eine Arbeitsstelle und eine Wohnung organisiert hatte. Doch aufgrund der unaufgearbeiteten Suchtproblematik des Mandanten scheiterte das Unterfangen.

In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Saarbrücken am 11.06.2024 fand dann ein Rechtsgespräch statt. Der Mandant von Herrn Rechtsanwalt Möller war geständig und bekam eine Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten ohne Bewährung und die Möglichkeit, eine Drogentherapie nach § 35 BtMG zu absolvieren. Leider konnte die Familie des Mandanten bis zur Hauptverhandlung noch keine Therapie organisieren, so dass der Haftbefehl weiter in Vollzug blieb.

Hiergegen legte Herr Rechtsanwalt Möller Berufung ein und beantragte einige Zeit später erneut mündliche Haftprüfung, weil die Familie mittlerweile eine Drogentherapie in einer Tagesklinik in Saarbrücken für den Mandanten von Herrn Möller mit dessen Hilfe organisiert hatte.

Im Haftprüfungstermin am 31.07.2024 vor dem Amtsgericht Saarbrücken wurde dann endlich der Haftbefehl gegen strenge Auflagen außer Vollzug gesetzt und der Mandant von Herrn Rechtsanwalt Möller konnte noch am gleichen Tag in die Tagesklinik gehen, um sich therapeutisch behandeln zu lassen.

Die Berufungshauptverhandlung vor dem Landgericht Saarbrücken fand dann an vier Verhandlungstagen vor und nach Weihnachten 2024 statt. Der Mandant hatte in der Zwischenzeit seine Therapie erfolgreich abgeschlossen, einen festen Wohnsitz und einen Arbeitsplatz vorzuweisen. Außerdem war er in der ambulanten Nachsorge und einer Selbsthilfegruppe und hatte sich seit seiner Entlassung im Sommer 2024 nichts mehr zu Schulden kommen lassen und frei von Drogen.

Somit folgten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Landgericht Saarbrücken dem Schlussvortrag von Herrn Rechtsanwalt Möller, die in erster Instanz verhängte Gesamtfreiheitsstrafe nunmehr zur Bewährung auszusetzen.

Alle Verfahrensbeteiligten verzichteten auf Rechtsmittel, so dass das Urteil rechtskräftig wurde.

Auch um die beiden laufenden Bewährungen hat sich der Mandant von Herrn Rechtsanwalt Möller mit dessen Hilfe in der Folgezeit gekümmert, so dass Widerrufe nicht zu erwarten sind und der Mandant somit dauerhaft auf freiem Fuß bleiben kann, wenn er sich an alle Auflagen und Weisungen hält.

Dieser Fall zeigt eindrucksvoll wie Beharrlichkeit in der Verteidigung und der Wille des Mandanten, sich zu verändern, zu guten Ergebnissen führen können, wenn auch die Familie sich engagiert und den Betroffenen unterstützt.

Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 27.01.2025