Lebenslange Freiheitsstrafe nach langer Inhaftierung zur Bewährung ausgesetzt

Lebenslange Freiheitsstrafe nach langer Inhaftierung zur Bewährung ausgesetzt

Rechtsanwalt Olaf Möller vertrat seit Januar 2013 einen Mandanten, der sich wegen Mordes in Strafhaft in der Justizvollzugsanstalt Saarbrücken befand und zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden war.

Herr Rechtsanwalt Olaf Möller besuchte den Mandanten in regelmäßigen Abständen, beriet ihn bezüglich des weiteren Vorgehens in seiner Strafvollstreckungssache und sorgte insbesondere dafür, dass der Mandant eine Therapie machen konnte und seine begangene Straftat aufarbeiten konnte. Sodann erhielt der Mandant Stück für Stück Vollzugslockerungen bis er schließlich sogar in das Freigängerhaus nach Saarlouis verlegt werden konnte.

Nachdem der Mandant nun eine Wohnung und einen Arbeitsplatz gefunden hatte, über gute soziale Kontakte verfügte und stabil war, erreichte Herr Rechtsanwalt Olaf Möller nunmehr auf seinen Antrag hin und nach Einholung eines Legalprognosegutachtens, dass das Landgericht Saarbrücken – Strafvollstreckungskammer – mit Beschluss vom 30.10.2019 die Vollstreckung des Restes der lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung aussetzte. Der Beschluss ist mittlerweile rechtskräftig.

Beschluss des LG Saarbrücken vom 30.10.2019