Mord, Totschlag oder versuchter Totschlag?

Mord, Totschlag oder versuchter Totschlag?

Herr Rechtsanwalt Möller vertrat vor dem Landgericht Saarbrücken – Schwurgericht – einen zum Tatzeitpunkt 21-jährigen Mandanten, der sich in Untersuchungshaft in der JVA in Saarbrücken befand.

Ihm wurde mit Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Saarbrücken vom 13.12.2021 vorgeworfen, in der Wohnung des damaligen Lebensgefährten seiner Mutter den Lebensgefährten, nachdem er im alkoholisierten Zustand handgreiflich gegenüber der Mutter wurde, diesen mit insgesamt 32 Messerstichen getötet zu haben.

Der Mandant von Herrn Rechtsanwalt Möller hatte selbst nach dem tödlichen Ereignis die Polizei und einen Rettungswagen gerufen, die allerdings nur noch den Tod des Lebensgefährten der Mutter des Mandanten feststellen konnten. Der Mandant wurde dann noch am Tatort verhaftet und wegen des Verdachts des Totschlags in die JVA nach Saarbrücken gefahren.

In der mehrtägigen Hauptverhandlung vor dem Landgericht Saarbrücken räumte der Mandant von Herrn Rechtsanwalt Möller ein, dass er mit vielfachen Messerstichen auf den Lebensgefährten der Mutter eingestochen hatte, weil er seine Mutter, die von dem Lebensgefährten geschlagen wurde, zur Hilfe kommen wollte.

Während die Staatsanwaltschaft Saarbrücken, vertreten durch Herrn Oberstaatsanwaltschaft Lauer, einen Totschlag in einem minderschweren Fall gemäß § 213 StGB annahm und diesbezüglich eine Freiheitsstrafe in Höhe von 6 Jahren forderte, folgte das Landgericht Saarbrücken am Ende der Rechtsauffassung von Herrn Möller dahingehend, dass dieser im Falle einer Verurteilung von einem versuchten Totschlag in einem minderschweren Fall in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung ausging. Dies deshalb, weil die ersten Stiche gegen den Lebensgefährten durch Nothilfe gerechtfertigt waren und nicht auszuschließen war, dass gerade diese ersten Stiche bereits tödlich gewesen sein konnten. Dies hatten zuvor zwei Sachverständige von der Rechtsmedizin der Universität des Saarlandes in Homburg im Ergebnis so ausgeführt.

Das Landgericht folgte Herrn Rechtsanwalt Möller und verurteilte dann den Mandanten wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von 5 Jahren.

Am Schluss war der Mandant mit diesem Urteil zufrieden und nahm die von Herrn Möller zunächst noch eingelegte Revision dann zurück.

Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.

Herr Möller vertritt den Mandanten weiterhin in der Strafhaft mit dem Ziel, ihn vorzeitig aus der Haft entlassen zu bekommen.

Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 13.05.2022.