Nach erfolgreicher Haftbetreuung frühzeitige Entlassung erreicht!

Nach erfolgreicher Haftbetreuung frühzeitige Entlassung erreicht!

Herr Rechtsanwalt Möller vertrat einen Mandanten, der in Strafhaft in der JVA in Saarbrücken saß, unter anderem wegen mehrerer Fälle der Vergewaltigung, und deswegen eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten dort verbüßte.

Im Laufe der Haftbetreuung gelang es dem Mandanten mit Hilfe von Herrn Möller in die sozialtherapeutische Abteilung der JVA verlegt zu werden, um dort eine Tataufarbeitung zu beginnen. Hier arbeitete dann der Mandant sehr gut mit. Dies auch deshalb, weil Herr Rechtsanwalt Möller den Mandanten auch schon im Erkenntnisverfahren vertrat und bei der Urteilsverkündung erreichte, dass der Haftbefehl gegen ihn aufgehoben wurde, sodass der Mandant in Freiheit bereits mit einer Therapie beginnen konnte, bis er sich in der JVA in Saarbrücken zum Strafantritt stellte.

Der Mandant kam dann in der Sozialtherapie gut voran und wurde im Laufe der Zeit dann auch Schritt für Schritt gelockert, bis er dann in das Freigängerhaus nach Saarlouis verlegt werden konnte (sog. offener Vollzug). Er fand dann auch eine Wohnung und einen Arbeitsplatz und konnte sich dementsprechend weiter stabilisieren. RA Möller beantragte dann die Entlassung des Mandanten kurz nach dem 2/3-Zeitpunkt. Aus rechtlichen Gründen musste auch noch ein Legalprognosegutachten eingeholt werden, welches dann positiv ausfiel. Bei der Anhörung vor der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Saarbrücken kurz nach Weihnachten 2021 war dann klar, dass der Mandant die Reststrafe zu Bewährung ausgesetzt bekommt und mit entsprechenden Auflagen und Weisungen aus der Haft entlassen wird.

Sodann konnte der Mandant noch vor Neujahr nach Rechtskraft des Beschlusses entlassen werden in seine eigene Wohnung und war überglücklich.

Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 27.12.2021.