Statt Freiheitsstrafe Geldstrafe
Herr Rechtsanwalt Olaf Möller vertrat einen in der JVA Saarbrücken inhaftierten Strafgefangenen, der einen anderen Strafgefangenen aufgrund massiver Beleidigungen und Bedrohungen durch diesen im Vorfeld einmal mit der Faust ins Gesicht geschlagen hatte. Deshalb wurde der Mandant von Herrn Möller mit Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Saarbrücken vom 14.02.2021 wegen vorsätzlicher Körperverletzung angeklagt.
In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Saarbrücken am 01.06.2021 räumte der Mandant von Herrn Möller die Tat vollumfänglich ein und konnte glaubhaft schildern, wie es hierzu gekommen war, nämlich dass er durch den Mitgefangenen mehrfach beleidigt und bedroht worden war. Dieser Mitgefangene hatte sogar bereits Stichwaffen in der JVA Saarbrücken gebastelt, um diese eben gegen den Mandanten von Herrn Möller einzusetzen. Um diesem ein Ende zu bereiten, beging der Mandant von Herrn Möller diese Körperverletzung, welche er auch gegenüber der JVA Saarbrücken einräumte. Diese ermittelte dann auch gegen den Mitgefangenen und fand eben die Stichwaffen beim späteren Opfer.
Vor dem Hintergrund dieses außergewöhnlichen Falles folgte das Amtsgericht Saarbrücken dem Antrag von Herrn Möller, obwohl der Mandant sich in der Strafhaft befand und sich dort einer erneuten Straftat schuldig gemacht hatte, gegen ihn „lediglich“ eine geringfügige Geldstrafe zu verhängen statt einer – wie von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken beantragten – Freiheitsstrafe zu verhängen. Der Mandant von Herrn Rechtsanwalt Möller hat mittlerweile die ansonsten zu verbüßende Strafe abgesessen und befindet sich mittlerweile auf freiem Fuß, so dass er ohne Probleme die abgeurteilte Geldstrafe nunmehr bezahlen kann.
Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.
(Urteil des Amtsgerichts Saarbrücken vom 01.06.2021)