Vor dem Landgericht Stuttgart ein zufriedenstellendes Ergebnis erzielt!

Vor dem Landgericht Stuttgart ein zufriedenstellendes Ergebnis erzielt!

Herr Rechtsanwalt Möller verteidigte vor dem Landgericht Stuttgart zusammen mit seiner Kollegin Frau Marion Faust aus Koblenz einen Heranwachsenden.

Dieser saß seit Januar 2024 in anderer Sache in Untersuchungshaft in der JVA Freiburg. Der Mandat war Mitglied einer Gruppierung, die sich in Stuttgart und Umgebung mit einer anderen rivalisierenden Gruppierung heftige Kämpfe und Auseinandersetzungen in aller Öffentlichkeit lieferte.

Konkret wurde dem Mandanten mit Anklage der Staatsanwaltschaft Stuttgart vom 6. Juni 2024 vorgeworfen, als Mittäter zusammen mit zwei weiteren Mitgliedern der Gruppierung, Ende September 2023 nachts einen Friseurladen mit drei Molotowcocktails in Brand gesteckt zu haben. Dies wurde von Seiten der Staatsanwaltschaft Stuttgart u.a. als gemeinschaftlich versuchter Mord in 15 tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit versuchter schwerer Brandstiftung mit Todesfolge und Sachbeschädigung gewertet.

Konkret soll der Mandant von Herrn Rechtsanwalt Möller und Frau Kollegin Faust zwei Molotowcocktails in die Schaufensterscheiben geworfen haben. Damit drohte ihm eine lange, möglicherweise zweistellige Haftstrafe.

Grundlage der Anklageschrift war ein Tatvideo, das auf dem Handy des Mandanten gefunden wurde und drei vermummte Täter zeigt, wobei einer die Scheibe des Ladens einschlägt, ein weiterer Täter mit links zwei Molotowcocktails in den Laden wirft und ein dritter Täter noch einen Molotowcocktail mit rechts hinterherwirft. An dieses Video kam die Polizei anhand einer Aussage einer ehemaligen Freundin eines Kollegen des Mandanten.

Der Mandant verteidigte sich auf Anraten seiner beiden Verteidiger, indem er von seinem Recht zu schweigen Gebrauch machte, wie die beiden anderen Angeklagten auch.

An 15 Verhandlungstagen fand die Beweisaufnahme statt, die zum Teil sehr strittig war.

Dies u.a. deshalb, weil es die Staatsanwaltschaft Stuttgart im Ermittlungsverfahren versäumt hatte, ein anthropologisches Sachverständigengutachten einzuholen, um die drei auf dem Video zu sehenden Täter möglicherweise anhand von Größe, Aussehen und Körperbewegungen identifizieren zu können. Außerdem hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart eine Person, der Vertraulichkeit zugesichert wurde, im Ermittlungsverfahren an der Hand, deren Informationen aber zum Teil erst in der laufenden Hauptverhandlung auf Druck der Verteidigung den Verfahrensbeteiligten offenbart wurden.

Ein anthropologisches Sachverständigengutachten wurde dann auf Antrag der Verteidigung während der laufenden Hauptverhandlung einholt und zudem wurden zahlreiche Zeugen vernommen.

Die beiden Verteidiger des Mandanten plädierten nach dem Ende der Beweisaufnahme auf einen Freispruch, weil weder bewiesen werden konnte, dass der Mandant Molotowcocktails geworfen hat noch, dass er mit seinem Handy die Tat videografiert hat.

Das Landgericht Stuttgart sprach den Mandanten mit Urteil vom 05.02.2025 schuldig wegen Beihilfe und nicht wegen Mittäterschaft, weil es davon ausging, dass der Mandant das Tatvideo

mit seinem Handy gefilmt und damit die Haupttat der anderen gefördert hat und verurteilte ihn zu einer Jugendstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten.

Nachdem das Urteil rechtskräftig wurde, beantragte Herr Rechtsanwalt Möller beim Landgericht Stuttgart gemäß § 66 JGG aus dem vorgenannten Urteil und dem zuvor schon gegen den Mandanten erlassenen (und damals noch nicht rechtskräftigen) Urteil von 3 Jahren Jugendstrafe wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB eine neue Jugendstrafe von 4 ½ Jahren und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt festzusetzen.

Dem folgte das Landgericht in vollem Umfang.

Demgemäß kann der Mandant nunmehr zeitnah seine stationäre Therapie beginnen und ist damit sehr zufrieden.

Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 05.02.2025.