Vor der Geburt des Kindes aus der Haft entlassen
Ein Mandant von Herrn Rechtsanwalt Olaf Möller saß seit dem 13.08.2024 in Untersuchungshaft in der JVA in Saarbrücken. Ihm wurden verschiedene Delikte, unter anderem gefährliche Körperverletzung, Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung vorgeworfen. Gegen diesen Haftbefehl wendete sich Herr Rechtsanwalt Olaf Möller im Rahmen einer Haftbeschwerde zum Landgericht und einer weiteren Haftbeschwerde zum Oberlandesgericht vergebens.
In der Zwischenzeit konnte der Mandant mit Hilfe seiner Familie auf Anraten des Herrn Rechtsanwalt Olaf Möller ein Netz von möglichen Hilfestellungen nach einer Haftentlassung organisieren in Form von Wohnung, therapeutischer Anbindung und ärztlicher Anbindung. An mehreren Hauptverhandlungstagen wurden die 9 Anklagepunkte umfassende Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Saarbrücken vom 22.10.2024 verhandelt.
Während die Staatsanwaltschaft in ihrem Schlussplädoyer 2 Jahre Freiheitsstrafe ohne Bewährung forderte, beantrage Herr Rechtsanwalt Olaf Möller eine Freiheitsstrafe mit Bewährung sowie die Aufhebung des Haftbefehls.
Das Landgericht Saarbrücken folgte mit seinem Urteil den Argumenten von Herrn Rechtsanwalt Olaf Möller, setzte die verhängte Freiheitsstrafe zur Bewährung aus unter zahlreicher Auflagen und Weisungen und hob den Haftbefehl auf, sodass der Mandant sofort auf freien Fuß gesetzt wurde.
Dies war für ihn umso erfreulicher, als einige Tage später seine schwangere Freundin das gemeinsame Kind auf die Welt brachte.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 07.03.2025.