Was lange währt, wird endlich gut – Freispruch!

Was lange währt, wird endlich gut – Freispruch!

Mit Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Saarbrücken vom 05.08.2020 wurde einem Mandanten von Herrn Rechtsanwalt Möller vorgeworfen, im Frühjahr 2019 in seiner damaligen Wohnung in Völklingen nachts eine Bekannte während des Schlafes vergewaltigt zu haben. Das mutmaßliche Opfer wandte sich erst viele Wochen später an die Polizei und erstattete Anzeige gegen den Mandanten. Dieser ließ sich dann von RA Möller verteidigen und bestritt die erhobenen Vorwürfe vehement und schilderte ihm gegenüber eine ganz andere Version der Nacht.

Die Verhandlung vor dem Amtsgericht Saarbrücken – Schöffengericht – begann im ersten Anlauf im November 2020. Hier schwieg zunächst der Mandant von Herrn Möller auf dessen Anraten. Da alle Zeugen, auch die mutmaßliche Opferzeugin, unentschuldigt im Termin fehlten, wurde das Verfahren ausgesetzt und neu verhandelt im September 2021.

Auch hier machte der Mandant zunächst von seinem Recht zu schweigen Gebrauch. Die Zeugen wurden dann vernommen, auch das mutmaßliche Opfer, und es traten bereits in dieser Vernehmung Ungereimtheiten auf, unter anderem zu der Frage, in welcher Wohnung und in welchen Räumlichkeiten sich die von der mutmaßlichen Opferzeugin behauptete Vergewaltigung abgespielt haben soll.

Herr Möller machte dann im Schlussplädoyer eben auf genau diese Widersprüche, auch im Kerngeschehen, das Gericht eindringlich aufmerksam und beantragte, da eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation vorlag, so dass hier eine besonders sorgfältige Prüfung des Gerichts bezüglich des Wahrheitsgehaltes der Aussage der mutmaßlichen Opferzeugin notwendig ist, derer die Aussage nicht gerecht wurde, einen Freispruch.

Dem folgte das Amtsgericht Saarbrücken nicht und verurteilte den von Herrn Möller verteidigten Mandanten unter Einbeziehung eines kleineren weiteren Urteils wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten ohne Bewährung.

Selbstverständlich legte Herr Möller gegen dieses Urteil form- und fristgerecht das Rechtsmittel der Berufung ein. Die Berufungshauptverhandlung sollte dann vor der 12. Strafkammer vor dem Landgericht Saarbrücken im April 2022 stattfinden. Auch hier erschienen zahlreiche Zeugin, auch die Opferzeugin, erneut nicht, sodass die Sache vertagt werden musste auf August 2022. Sodann erschien in diesem Termin im Sommer 2022 erneut die Opferzeugin nicht, sodass die Hauptverhandlung erneut auf den 18.01.2023 erneut vertagt werden musste. An diesem Tag konnte dann endlich verhandelt und eine abschließende Entscheidung getroffen werden.

Auf Anraten von Herrn Rechtsanwalt Möller entschied sich dieses Mall der Angeklagte dazu, Angaben zur Sache zu machen und das Geschehen in der Tatnacht zu schildern. Dies tat er lückenlos und widerspruchsfrei und überzeugend. Sodann wurde die mutmaßliche Opferzeugin vernommen, erstmalig vom Landgericht Saarbrücken. Bis zu diesem Zeitpunkt lag dem Gericht die polizeiliche Vernehmung der Zeugin sowie die gerichtliche Vernehmung vor dem Amtsgericht Saarbrücken vor. Als die Zeugin dann das Geschehen in der Tatnacht schilderte, taten sich bereits anfangs schon große Widersprüche zu ihren vorherigen Vernehmungen auf. Die Zeugin selbst machte auch immer wieder Erinnerungslücken geltend und wurde auf konkrete Nachfragen des Gerichts immer ungehaltener. Die Aussage wurde immer widersprüchlicher und auf Vorhalte von früheren Vernehmungen wurde klar, dass auf diese Aussage keine Verurteilung des Mandanten von Herrn Rechtsanwalt Möller gestützt werden kann.

Als die Vorsitzende Richterin Herrn Rechtsanwalt Möller das Fragerecht erteilte, fragte dieser, ob er überhaupt noch die Zeugin befragen solle, da doch das Ergebnis der Verhandlung eigentlich für alle Verfahrensbeteiligten klar auf der Hand liegen müsse. Sodann wurde der Sachstand der Beweisaufnahme mit allen Beteiligten erörtert. Selbst der Rechtsanwalt der mutmaßlichen Opferzeugin sah ein, dass mit der Aussage dieser Zeugin nichts anzufangen ist. Demgemäß konnte die Berufungshauptverhandlung abgekürzt werden und sowohl der Vertreter der Staatsanwaltschaft als auch der Vertreter der Nebenklage sowie Herr Möller natürlich beantragten in der zweiten Instanz einen Freispruch für den Mandanten von Herrn Möller. Nach kurzer Beratung folgte das Gericht den Anträgen und der Mandant wurde von dem Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Mandant war selbstverständlich sehr zufrieden mit dem Urteil, zumal der Prozess sich nun fast drei Jahre hinzog und er dementsprechend die Ungewissheit hatte, dass er inhaftiert werden könnte.

Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 18.01.2023