Wider Erwarten eine Gesamtfreiheitsstrafe auf Bewährung erstritten

Wider Erwarten eine Gesamtfreiheitsstrafe auf Bewährung erstritten

 

Einem vielfach und auch einschlägig vorbestrafen und auch bereits mehrfach in der JVA Saarbrücken inhaftierten Mandanten von Herrn Möller wurde vorgeworfen, erneut verschiedene Verkehrsdelikte begangen zu haben. Da der Mandant von Herrn Rechtsanwalt Olaf Möller unentschuldigt bei einem Hauptverhandlungstermin vor dem Amtsgericht Saarbrücken im Frühjahr 2021 nicht erschienen war, hatte dieses einen Haftbefehl erlassen gemäß § 230 StPO. Bei der am 01.06.2021 dann stattfindenden Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Saarbrücken war dann der Mandant von Herrn Möller bereits für ca. 6 Wochen in Haft in der JVA Saarbrücken. Er räumte auf Anraten von Herrn Möller sämtliche Vorwürfe ein und schilderte seinen Lebenslauf und seine zukünftigen Pläne sowohl beruflicher wie auch privater Natur. Da die Taten nunmehr einige Zeit zurücklagen, folgte das Amtsgericht Saarbrücken dem Antrag der Staatsanwaltschaft und auch der Verteidigung, wonach die zu verhängende Gesamtfreiheitsstrafe unter strengen Auflagen und Weisungen zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Dies war nicht unbedingt zu erwarten gewesen, da aufgrund der gravierenden Vorstrafensituation des Mandanten durchaus auch eine Gesamtfreiheitsstrafe ohne Bewährung in Betracht gekommen wäre.

Da der Mandant mit dem Urteil zufrieden war und er aus der Haft entlassen wurde, verzichtete er auf das Rechtsmittel der Berufung.  Dies tat die Staatsanwaltschaft ebenfalls, so dass das Urteil mittlerweile rechtskräftig ist.

 

(Urteil des Amtsgerichts Saarbrücken vom 01.06.2021)