Wie durch ein Wunder eine Bewährungsstrafe erhalten
Herr Rechtsanwalt Olaf Möller vertrat einen langjährigen Mandanten, der im Mai 2022 nach längerer Inhaftierung auf Endstrafe aus der JVA Saarbrücken entlassen worden war und in kurzer Zeit 4 neue Anklageschriften (erstellt durch die Staatsanwaltschaft Saarbrücken) angesammelt hatte.
Insgesamt ging es um 5 Fälle der Körperverletzung, wobei der erste Fall sich etwa einen Monat nach der Haftentlassung ereignet hatte. Außerdem ging es um 2 Fälle der gefährlichen Körperverletzung und um einen Verstoß gegen die Führungsaufsicht.
Sämtliche Anklagen waren vom Landgericht Saarbrücken, 5. Strafkammer, zusammen verbunden worden und wurden an zwei Gerichtstermin gemeinsam verhandelt. Insgesamt sollten 16 Zeugen und eine Sachverständige gehört werden.
Auf Anraten von Herrn Rechtsanwalt Olaf Möller legte der Mandant ein umfassendes Geständnis ab und äußerte sich auch zu seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen sowie zu den Hintergründen der Taten. Er war insbesondere selbst einige Monate vor der Verhandlung Opfer eine schweren Straftat geworden, bei der ihm ein Messer in den Hals gestochen wurde und er nur knapp dem Tod entronnen ist. Mittlerweile hat der Mandant von Herrn Rechtsanwalt Olaf Möller eine neue Freundin und seit etwa einen halben Jahr sind keinerlei weiteren neuen Strafverfahren bekannt geworden.
Zahlreiche Zeugen fehlten in der Hauptverhandlung und hatten offenbar kein Interesse an einer Strafverfolgung. Die Zeugen, die vernommen werden konnten, konnten bestätigen, dass sich der Mandant von Herrn Rechtsanwalt Olaf Möller ihnen gegenüber nach den Taten entschuldigt hatte und sie keinen Groll mehr gegen ihn hegen. Außerdem waren die Folgen der Taten geringfügig und Verletzungen nahezu nicht vorhanden.
Die Sachverständige führte im Rahmen ihrer Gutachtenerstattung aus, dass der Mandant von Rechtsanwalt Olaf Möller aus schwierigen Verhältnissen stammt und unter eine dissozialen Persönlichkeitsstörung leidet, alkoholabhängig ist und eine leichte Intelligenzminderung aufweist. Ihrer Ansicht nach seien ambulante Betreuungsmöglichkeiten besser als eine stationäre Betreuung.
In seinem Schlussplädoyer beantragte Herr Rechtsanwalt Olaf Möller eine Gesamtfreiheitsstrafe zu verhängen, die mit zahlreichen Auflagen und Weisungen noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag von Rechtsanwalt Olaf Möller.
Schließlich wurde der Mandant von Herrn Rechtsanwalt Olaf Möller zu einer Gesamtfreiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Dies ist umso bemerkenswerter, als vor ca. 3 Jahren die gleiche Strafkammer damals noch die Sicherungsverwahrung prüfen musste und dies ablehnte.
Alle Beteiligten haben noch im Termin auf das Rechtsmittel der Berufung verzichtet. Das Urteil ist somit rechtskräftig.
Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 18.07.2023.