Erfolgreiche Verteidigung in Trier
Die Staatsanwaltschaft Trier klagte einen Mandanten von Herrn Rechtsanwalt Olaf Möller mit Datum vom 17.05.2022 an, in seiner Wohnung in Trier im März 2022 ca. 0,5 Gramm Cannabis und 1 Gramm Amphetamin besessen zu haben. Das Problem hierbei war, dass der Mandant vom Amtsgericht Trier -Schöffengericht- ca. 6 Wochen vorher zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von 18 Monaten (ausgesetzt zur Bewährung) verurteilt wurde, und zwar auch wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, sodass die 6 Wochen später erfolgte Straftat in laufender Bewährung und einschlägig begangen wurde.
Dennoch wurde der Mandant in der Hauptverhandlung, verteidigt von Herrn Rechtsanwalt Olaf Möller, vor dem Amtsgericht Trier am 25.10.2022 zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von 4 Monaten (mit entsprechenden Auflagen und Weisungen) ausgesetzt zur Bewährung verurteilt.
Herr Rechtsanwalt Olaf Möller konnte in seinem Schlussplädoyer darlegen, warum dem Mandanten nochmal eine Bewährungschance gegeben werden konnte und Rechtsanwalt Möller überzeugte das Gericht und es folgte der Auffassung von Herrn Rechtsanwalt Olaf Möller.
Hiergegen legte die Staatsanwaltschaft Trier das Rechtsmittel der Berufung ein, welche bei dem Landgericht Trier am 21.06.2023 verhandelt wurde. Zu diesem Zeitpunkt befand sich der Mandant von Herrn Rechtsanwalt Olaf Möller in Strafhaft in der JVA in Trier, weil die 18 Monate auf Bewährung mittlerweile widerrufen worden waren. Dennoch erhielt auch hier der Mandant in zweiter Instanz eine Bewährungschance und das Landgericht Trier verwarf die Berufung der Staatsanwaltschaft.
Dies deshalb, weil der Mandant sich aus der Haft heraus um eine stationäre Drogentherapie kümmerte. Dies ist ein großer Erfolg für den Mandanten. Er wurde zwischenzeitlich aus der Haft entlassen und durchläuft seine stationäre Therapie.
Urteil des Landgerichts Trier vom 21.06.2023