Freispruch beantragt aufgrund mangelnder Beweise
Mit Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Saarbrücken vom 09.06.2020 wurde einem Mandanten von Herrn Rechtsanwalt Olaf Möller vorgeworfen, zusammen mit einem Mittäter im April 2019 in Burbach (Saarbrücken) eine andere Person überfallen zu haben mit einer Waffe und einer Pistole und dabei ein Handy entwendet zu haben.
Der Mandant von Herrn Rechtsanwalt Möller befand sich seit dem 07.05.2020 deshalb in Untersuchungshaft. Im drohte wegen diesem schweren Raubes eine Freiheitsstrafe von mindestens 5 Jahren aufwärts. In der Hauptverhandlung im Oktober 2020 vor der 5. großen Strafkammer des Landgerichts Saarbrücken wurde der Sachverhalt vollumfänglich versucht aufzuklären. Beide Angeklagte schwiegen vor Gericht, so dass sämtliche Beweise erhoben werden und alle Zeugen vernommen werden mussten.
Die Beweisaufnahme ergab bezüglich des Mandanten von Herrn Möller jedoch nur wage Anhaltspunkte, allerdings keine konkreten Feststellungen. Die Kammer sprach in Ihrer Urteilsbegründung später davon, dass die Aussagen der Belastungszeugen abstrus und konfus gewesen sind.
Objektive Beweismittel die eine Täterschaft des Mandanten von Herrn Möller hätten belegen können, gab es nicht. Die Zeugenaussagen waren derart widersprüchlich und unkonkret, dass hierauf eine keine Verurteilung gestützt werden konnte. Auf Antrag von Herrn Rechtsanwalt Möller, der aufgrund mangelnder Beweise einen Freispruch beantragte, wurde der Mandant und auch der angebliche Mittäter sodann von allen Vorwürfen freigesprochen.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 19.10.2020.