Rechtsanwalt Olaf Möller ist seit dem 13. Dezember 1999, also seit über 20 Jahren, in unserer Kanzlei. Zuvor hat er sein Jura-Studium an der Universität des Saarlandes und sein Referendariat von 1997 bis 1999 im Saarland absolviert. Seit dem 07.02.2000 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und hat sich mittlerweile ganz auf das Strafrecht spezialisiert.
Am 20.04.2005 wurde ihm von der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes der Titel des Fachanwalts für Strafrecht verliehen und war damit seinerzeit der jüngste Fachanwalt für Strafrecht im Saarland.
Herr Rechtsanwalt Olaf Möller bearbeitet Strafrechtsmandate aller Art, von der Beratung, über die Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren und bei Gericht über die Betreuung nach rechtskräftiger Verurteilung, aber auch die Vertretung von Opfern von Straftaten oder von Zeugen bei Vernehmungen bei der Polizei oder bei Gericht, zählen zu seinen ständigen Aufgabengebieten.