Großes BtM-Verfahren erfolgreich verteidigt

Großes BtM-Verfahren erfolgreich verteidigt

Der Mandant von Herrn Rechtsanwalt Olaf Möller wurde gemeinsam mit einem weiteren Angeklagten durch die Staatsanwaltschaft Saarbrücken vom 19.14.2023 angeklagt, im Zeitraum März 2020 bis September 2020 im großen Stil mit Betäubungsmitteln (Haschisch und Amphetamin) in nicht geringen Mengen gehandelt zu haben.

Insgesamt ging es um eine Menge in Höhe von über 30 Kilogramm. Am ersten Hauptverhandlungstermin vor dem Landgericht Saarbrücken (große Strafkammer) wurde von Seiten des Herrn Rechtsanwalt Olaf Möller gegenüber dem Landgericht und der Staatsanwaltschaft ein Rechtsgespräch angeregt. Darauf ließen sich alle Verfahrensbeteiligten ein und Herr Rechtsanwalt Olaf Möller machte deutlich, dass beide Angeklagten nicht vorbestraft seien, sich auch nicht wegen des Verfahrens in Untersuchungshaft befanden, sondern stattdessen ihre Ausbildung fortgeführt haben, welche sie mittlerweile erfolgreich beendet haben und überaus erfolgreich im Berufsleben stehen.

Der Mandant von Herrn Rechtsanwalt Möller hat zudem auch kein Drogenproblem und beste weitergehende berufliche Perspektiven, weshalb dann das Rechtsgespräch im Ergebnis dahingehend zu einer Einigung führte, dass der Mandant von Herrn Rechtsanwalt Olaf Möller bei Ablegung eines Geständnis möglicherweise eine Gesamtfreiheitsstrafe von unter 3 Jahren erhalten würde. Von der Einziehung des Wertes in Höhe des Taterlangten in Höhe von fast 200.000,00 € wurde abgesehen. Dies war insofern sehr wichtig, damit der Mandant von Herrn Rechtsanwalt Olaf Möller nicht völlig überschuldet ist.

Am Ende verurteilte das Landgericht Saarbrücken beide Angeklagte jeweils zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 11 Monaten (ohne Bewährung). Der Mandant von Rechtsanwalt Olaf Möller legte kein Rechtsmittel gegen das Urteil ein, sodass es mittlerweile rechtskräftig ist.

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hatte den Mandanten von Herrn Rechtsanwalt Möller dann in den geschlossenen Vollzug in die JVA nach Saarbrücken zum Haftantritt geladen. Einige Tage vor Weihnachten 2023 konnte Herr Rechtsanwalt Olaf Möller bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken erreichen, dass diese Ladung zurückgenommen worden und entsprechend seinem Antrag der Mandant für Januar 2024 zum Haftantritt in den offenen Vollzug nach Ottweiler geladen wurde, um weiterhin einer beruflichen Tätigkeit tagsüber nachgehen zu können.

Dies ist ein großer Erfolg für den Mandanten, da zum einen die Strafe sehr milde war und er zum anderen seiner beruflichen Tätigkeit trotz der bevorstehenden Inhaftierung nachgehen kann. Mittlerweile befindet sich der Mandant bereits im offenen Vollzug in Saarlouis.

Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 14.11.2023