Von der Untersuchungshaft zur Geldstrafe

Von der Untersuchungshaft zur Geldstrafe

Herr Rechtsanwalt Möller vertrat eine Mandantin, die mit Haftbefehl des Amtsgerichts Saarbrücken vom Dezember 2019 in die Untersuchungshaft in die JVA in Zweibrücken eingeliefert wurde.

Ihr wurde vorgeworfen, unerlaubten Handel mit Betäubungsmittel in nicht geringer Menge betrieben zu haben, wobei sie eine Schusswaffe oder sonstige Gegenstände mit sich geführt haben soll. Nach der Vorschrift des § 30a BtMG drohte somit der Mandantin von Herrn Rechtsanwalt Möller eine Freiheitsstrafe von mindestens 5 Jahren, weshalb der Haftbefehl in Vollzug gesetzt wurde.

Nachdem Herr Rechtsanwalt Möller wenige Tage später die Ermittlungsakte erhalten hatte und die Mandantin von Herrn Möller auf sein Anraten hin sodann bei der Polizei eine umfangreiche überwiegend bestreitende Aussage machte, wurde auf Antrag von Herrn Rechtsanwalt Möller im März 2020 der Haftbefehl gegen die Mandantin aufgehoben, weil sich insoweit ein dringender Tatverdacht nicht mehr hat führen lassen. Die Mandantin wurde somit aus der Untersuchungshaft in der JVA Zweibrücken entlassen, worüber sie sich sehr freute und bei Herrn Möller bedankte. Sie konnte in der Folgezeit wieder eine Wohnung finden und einer geregelten Arbeit nachgehen.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Saarbrücken dauerten dann noch lange an und schließlich gab es dann eine Anklageschrift vom 29.04.2021 wonach dann der Mandantin von Herrn Möller „nur noch“ der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln in zwei Fällen vorgeworfen wurde.

In der Hauptverhandlung im Sommer 2021 vor dem Amtsgericht Saarbrücken räumte die Mandantin sodann die beiden Fälle des Besitzes von Betäubungsmitteln vollumfänglich ein. Während die Staatsanwaltschaft eine Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Monaten auf Bewährung forderte, beantragte Herr Rechtsanwalt Möller in seinem Schlussplädoyer „lediglich“ eine Gesamtgeldstrafe von 120 Tagessätzen. Das Amtsgericht Saarbrücken folgte im Ergebnis den Ausführungen von Herrn Rechtsanwalt Möller und verurteilte die Mandantin zu einer Gesamtgeldstrafe von 120 Tagessätzen.

Hiermit war die Mandantin sehr zufrieden und alle Verfahrensbeteiligten verzichteten auf Rechtsmittel, sodass das Urteil rechtskräftig wurde.

Urteil des Amtsgerichts Saarbrücken vom 03.08.2021.