2 Mandanten aus der Sicherungsverwahrung in der JVA Freiburg und Kassel entlassen

Seit 2015 vertritt Herr RA Möller einen Mandanten, der sich zunächst in der Sicherungsverwahrung in der JVA in Diez befand und dann im Jahre 2016 in die JVA nach Freiburg verlegt wurde. Während der langjährigen Inhaftierung konnte der Mandant von Herrn RA Möller auf dessen Anraten hin seine Persönlichkeitsdefizite therapeutisch aufarbeiten und wurde im Laufe der Zeit Schritt für Schritt gelockert bis hin zum offenen Vollzug. In der Folgezeit gab es im offenen Vollzug allerdings Probleme bezüglich des Konsums von Alkohol und Drogen, so dass sich die Entlassung des Mandanten von Herrn RA Möller in die Länge zog.

Demgemäß hatte sich noch die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Freiburg mit Beschluss vom 10.12.2025 gegen eine Entlassung des Mandanten von Herrn RA Möller ausgesprochen. Hiergegen legte Herr RA Möller sofortige Beschwerde ein und begründete diese näher.

Dem folgte das Oberlandesgericht Karlsruhe und hob den gegenteiligen Beschluss des Landgerichts Freiburg auf und setzte die angeordnete Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung aus mit Auflagen und Weisungen, so dass sich der Mandant nunmehr endlich auf freiem Fuß befindet.

Außerdem entließ das Landgericht Kassel mit Beschluss vom 26.06.2026 einen weiteren von Herrn RA Möller seit Jahren betreuten Sicherungsverwahrten aus der Sotha Kassel. Dieser wurde von Herrn RA Möller jahrelang betreut, nunmehr in Lockerungen erprobt, so dass die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Kassel auch hier die angeordnete Unterbringung in der Sicherungsverwahrung zur Bewährung aussetzte.

(Beschluss des OLG Karlsruhe vom 07.07.2026 sowie Beschluss des LG Kassel vom 26.06.2026)