Vollständiger Freispruch nach aussagepsychologischem Sachverständigengutachten

Herr Rechtsanwalt Olaf Möller verteidigte einen Mandanten, dem mit Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Saarbrücken vom 11.09.2023 vorgeworfen wurde, in zwei Fällen als damals Heranwachsender sexuellen Missbrauch von Kindern begangen zu haben. Ihm wurde zur Last gelegt, in der Zeit zwischen dem 01.01.2010 und dem 18.04.2012 in Freisen entsprechende Taten an seinem damals etwa 11 Jahre alten Halbbruder begangen zu haben.

In erster Instanz wurde die Angelegenheit vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Saarbrücken an insgesamt vier Verhandlungstagen verhandelt.

Der Mandant bestritt sämtliche Vorwürfe entschieden und konnte zudem Unterlagen vorlegen, aus denen sich ergab, dass die vom Halbbruder behaupteten Tatzeiten sowie der angebliche Tatort nicht zutreffen konnten.

Mit Urteil des Amtsgerichts Saarbrücken vom 15.03.2024 wurde der Mandant hinsichtlich des zweiten Tatvorwurfs freigesprochen und bezüglich des ersten Vorwurfs zu einer Jugendstrafe von sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Gegen dieses Urteil legte Herr Rechtsanwalt Olaf Möller Berufung ein.

Im Rahmen der ersten Berufungsverhandlung vor der Jugendkammer des Landgerichts Saarbrücken am 10.09.2024 wurde der inzwischen anwaltlich vertretene Nebenkläger – der Halbbruder des Mandanten – erneut vernommen. Da seine Angaben auffällig und teilweise widersprüchlich erschienen, sah sich das Landgericht Saarbrücken veranlasst, ein aussagepsychologisches Sachverständigengutachten der renommierten Sachverständigen Frau Gallwitz aus Bochum einzuholen.

Die Verhandlung wurde zunächst ausgesetzt, bis das Gutachten vorlag.

Dieses kam schließlich zu dem eindeutigen Ergebnis, dass den Angaben des Nebenklägers mangels Erlebnisbezug und ausreichender Tatsachengrundlage nicht geglaubt werden könne.

In der erneuten Hauptverhandlung am 30.09.2025 sprach die Jugendkammer des Landgerichts Saarbrücken den Angeklagten auf Antrag von Herrn Rechtsanwalt Olaf Möller von sämtlichen Vorwürfen frei.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 30.09.2025