Eine heranwachsende Mandantin (19 Jahre) alt von Herrn Rechtsanwalt Olaf Möller befand sich in Untersuchungshaft in der JVA Zweibrücken.
Mit Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Saarbrücken vom 18.06.2024 wurde ihr vorgeworfen, im Februar 2024 gegen 02:00 Uhr nachts in Saarbrücken-Burbach gemeinsam mit ihrem damaligen Freund einen Molotowcocktail in das Erdgeschoss der Wohnung ihrer Ex-Freundin und deren neuer Lebensgefährtin geworfen zu haben.
Der Vorwurf lautete daher unter anderem auf versuchten Mord in Tateinheit mit versuchter besonders schwerer Brandstiftung, versuchter Brandstiftung mit Todesfolge sowie gefährlicher Körperverletzung, wobei nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Saarbrücken drei Mordmerkmale erfüllt gewesen sein sollen.
Der Mandantin von Herrn Rechtsanwalt Olaf Möller drohte somit eine erhebliche Jugendstrafe.
Im Herbst 2024 fand die Hauptverhandlung vor der großen Jugendkammer des Landgerichts Saarbrücken als Schwurgerichtskammer statt.
Die Opferzeuginnen wurden ausführlich vernommen. Dabei stellte sich heraus, dass deren Aussagen erhebliche Belastungstendenzen aufwiesen, ohne dass diese mit den objektiven Gegebenheiten am Tatort in Einklang gebracht werden konnten.
Herr Rechtsanwalt Olaf Möller suchte zwischen zwei Verhandlungstagen selbst den Tatort in den Abendstunden auf, um sich unter vergleichbaren Lichtverhältnissen ein eigenes Bild vor Ort zu machen und fertigte dort entsprechende Fotografien zur Beleuchtungssituation an.
Hierdurch wurde deutlich, dass die Opferzeugin aufgrund der Beleuchtungsverhältnisse vor Ort sowie der kurzen Dauer des Tatgeschehens die Täter aus Sicht der Verteidigung unmöglich hätte erkennen können.
Auf Antrag von Herrn Rechtsanwalt Olaf Möller wurde in der Hauptverhandlung vom 18.10.2024 der Haftbefehl gegen seine Mandantin mangels dringenden Tatverdachts aufgehoben und das Verfahren zur Durchführung weiterer Ermittlungen ausgesetzt.
Im Januar 2026 fand sodann der zweite Verhandlungsdurchgang vor der großen Jugendkammer des Landgerichts Saarbrücken als Schwurgerichtskammer statt. An insgesamt drei weiteren Hauptverhandlungstagen wurde die Sache erneut verhandelt.
Auf Antrag von Herrn Rechtsanwalt Olaf Möller in seinem Schlussplädoyer wurde die Mandantin schließlich mangels hinreichenden Tatverdachts freigesprochen. Zudem wurde ihr für die erlittene Untersuchungshaft eine Entschädigung zugesprochen.
Das Urteil ist rechtskräftig.
